Leistungsübersicht
Die Vermögensschaden-Haftpflicht überprüft Forderungen, übernimmt die Erstattung von berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten werden übernommen.
Spezialkonzepte
Für Berufsgruppen mit gesetzlicher Versicherungspflicht bieten wir Spezialkonzepte an:
Allgemein
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- Privat- und öffentliche-rechtliche Haftpflichtansprüche
- Abwehrschutz auch im Rahmen des Selbstbehalts, kein Gebührenselbstbehalt
- Unbegrenzte Nachmeldefrist, Übernahme der Nachhaftung bei Vorversicherungen
- Immaterielle Schäden/Schmerzensgeld bei Datenschutzverletzungen und Freiheitsentzug
- Eigene Reputationsschäden: Kosten für Gegendarstellung und PR-Berater
- Vorsorge-Versicherung
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Deckung für Kanzlei und
Berufsträger aus einer Hand
für Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
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- Persönliche berufliche Mandate außerhalb der Berufsausübungsgesellschaft
- Inanspruchnahme des berufsfremden Gesellschafters (Partizipationsmodell)
- Fehlverfügung über Anderkonto
- Keine produktspezifischen Ausschlüsse
- Optionale und kostengünstige Zusatzbausteine für Tätigkeiten, die einer weiteren Versicherungspflicht unterliegen (Zweitberuf)
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Für berufliche Betreuer
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- Fehlverfügungen über das Anlagekonto
- Kaufmännische Tätigkeiten bei Fortführung eines Betriebs
- Keine Einschränkung bei Abschluss, Erfüllung oder Beendigung von Versicherungsverträgen
- Keine Einschränkung bei der Vermögensverwaltung
- Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme: Verzicht auf Leistungskürzung
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Für Wohnimmobilienverwalter
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- Keine Kürzung der Versicherungsleistung, wenn der Verwalter selbst Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen ist (keine Verflechtungsklausel)
- Keine Einschränkung bei Abschluss, Erfüllung oder Beendigung von Versicherungsverträgen
- Keine produktspezifischen Ausschlüsse
- Optionaler Zusatzbaustein für weitere Dienstleistungen rund um die Immobilie mit eigener Versicherungssumme
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Weiteres Konzept ohne Versicherungspflicht:
Ärzteregress-Versicherung
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Die Ärtzeregress-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Regresse, welche aus einer Wirtschaftlichkeitsprüfung resultieren. Konkret sind Kunden in folgenden Fällen geschützt:
- bei unwirtschaftlicher Verordnungsweise von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
- bei unwirtschaftlicher Veranlassung von Sach-, Labor- und Röntgenleistungen, sowie ähnlichen Leistungen durch Dritte (wobei z.B. der Partner in einer Gemeinschaftspraxis nicht Dritter ist)
- bei unwirtschaftlicher Auftragsüberweisung zur Diagnostik und Therapie
- bei fehlerhafter Berechnung des Datums der Niederkunft einer werdenden Mutter.
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Zielgruppe
Dienstleister und freie Berufe, siehe Branchenübersicht