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D&O Versicherung

Schutz vor den finanziellen Folgen unternehmerischer Fehlentscheidungen

Der weltweite Versicherungsschutz umfasst alle Vorstands-, Geschäftsführungs-, Aufsichtsrat-/Beirats-Mitglieder sowie leitende Angestellte von Kapital-, Personengesellschaften und Non-Profit-Organisationen. Versichert sind Ansprüche des Unternehmens sowie Schadensersatzansprüche Dritter.

Produkt-Highlights

  • Retirement Cover: Garantiertes Zusatzlimit für ausgeschiedene Personen
  • Doppelte Versicherungssumme (Abwehrkosten + Schadenersatz)
  • Volle Versicherungssumme (u.a. für Fremdmandate, Kosten vor Eintritt des Versicherungsfalles, Reputationsschäden)
  • Freie Anwaltswahl
  • Enger Vorsatzausschluss

 

Auszeichnungen

 

 

 

Aktuelle Bedingungen

Leistungsübersicht

Die D&O Versicherung bieten wir in drei unterschiedlichen Ausprägungen an:

D&O für Unternehmen

Versichert sind Vermögensschäden, die im Rahmen der Tätigkeit einem Unternehmen oder einem Dritten versehentlich zugefügt werden. Absicherung besteht für:

  • Organe von juristischen Personen (Vorstand/Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Beirat),

  • leitende Angestellte,

  • Compliance- Beauftragte,

  • Abwickler und Liquidatoren außerhalb eines Insolvenzverfahrens,

  • Ehegatten, Erben und gesetzlichen Vertreter versicherter Personen.

Persönliche D&O

Die Persönliche D&O stellt den Betroffenen die Möglichkeit einer eigenen Absicherung zur Verfügung, unabhängig von Entscheidungen des Unternehmens.

Persönliche D&O plus Rechtsschutz

Die Persönliche D&O kann durch eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung und/oder eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung ergänzt werden. Die Versicherungssumme steht doppelt zur Verfügung.

  • Für die Abwehr- und Verteidigungskosten begründeter und unbegründeter gerichtlicher und außergerichtlicher Ansprüche.

  • Für Schadenersatzleistungen sämtlicher versicherter Personen sowie für geschäftsführende und Kontrollorgane.

Der weltweite Versicherungsschutz mit freier Anwaltswahl umfasst eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn unbekannte Fehler (beitragsfrei). Ebenfalls unbegrenzt und unverfallbar, ist die Nachmeldefrist für Ansprüche nach Vertragsende.

Bereits ausgeschiedene Manager (regulär, alters- oder krankheitsbedingt) haben weiterhin D&O-Schutz, selbst bei Kündigung des Vertrags durch einen Nachfolger oder bei bereits anderweitig verbrauchter Versicherungssumme.

Als Vertragsdauer kann eine Laufzeit von 1 bis zu 3 Jahren vereinbart werden. Bei 3-jähriger Vertragslaufzeit wird ein Dauernachlass in Höhe von 10 % gewährt.

Für Existenzgründer/Jungunternehmer gelten Sonderkonditionen.

Ergänzungsprodukte

  • SB-Versicherung als Ergänzung zur Unternehmens-D&O bei gesetzlichen Pflicht-Selbstbehalten

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Merkblatt zur Datenverarbeitung (R+V und KRAVAG)

Im "D&O Antragsverfahren" zusätzlich:

Bei Geltung des gesetzlichen Pflicht-Selbstbehaltes (§ 93 Abs. 2 AktG) zusätzlich:

Schaden-Beispiele

Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

  • Beispiel 1
    Dem Unternehmen entsteht wirtschaftlicher Schaden durch die mangelhafte Kalkulation eines Mitarbeiters. Der Geschäftsführer muss nachweisen, dass er seinen Organisations- und Überwachungspflichten nachgekommen ist.
  • Beispiel 2
    Der Geschäftsführer einer im Anlagenbau tätigen Firma mietet aufgrund von Platzmangel im Stammhaus anderweitige Gewerberäume an. Nachdem das Geschäftsführerverhältnis beendet wurde, wirft die GmbH dem nunmehr ehemaligen Geschäftsführer vor, dass diese Anmietung unnötig, zumindest aber zu ungünstigen Konditionen abgeschlossen sei und eine Überschreitung seiner Befugnisse darstelle. Sie macht Ansprüche in Höhe der Mietkosten für die gesamte vereinbarte Mietdauer geltend. Die Schadenhöhe liegt bei ca. 350.000 EUR.
  • Beispiel 3
    Der Geschäftsführer einer im Bereich "Neue Energien" tätigen GmbH hätte im Rahmen seiner Tätigkeit staatliche Subventionen beantragen können, hierfür aber die maßgebliche Frist versäumt. Hierdurch entsteht der Gesellschaft ein Schaden in Höhe der entgangenen Subventionen, diese nimmt ihn auf Schadenersatz in Anspruch. Der Schaden beläuft sich auf 27.000 EUR.

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