Unsere Vermittler wurden bereits mehrfach über die fachlichen Auswirkungen der Verschmelzung unterrichtet.
Durch die Verschmelzung rückwirkend auf den 1.1.2024 ändert sich bei den bestehenden Verträgen ausschließlich der Risikoträger (von Condor Allgemeine – BaFIN-Nr. 5339 -- auf R+V Allgemeine – BaFIN-Nr. 5438). Die Vertragsnummer (Arbeitsgebiet AG und VSNR zusammen 11-stellig numerisch) bleiben unverändert.
Auswirkungen auf die GDV-Gesamtbestandsdatei:
Am Mittwoch, den 07.08.24 liefern wir einmalig Sätze zu den Satzarten 0100 und 0200 pro betroffenen Vertrag und in letzterer im Teildatensatz 1 einen Abgangsdatensatz mit folgenden Spezifika:
In derselben Datei folgen danach wie gewohnt die weiteren Datensätze (=Zugangsdatensatz) mit allen üblichen Satzarten, sprich den aktuellen Vertragsdetails, und demselben AG und VSNR unter dem neuen Risikoträger R+V .
Wenn das Maklerverwaltungsprogramm mit Abgangssätzen zum Abgangsgrund 37 nicht umgehen kann, sollten die entsprechenden Vermittler darauf hingewiesen werden, nicht die GDV-Gesamtbestandsdatei vom 7.8.2024, sondern die vom 15.8.2024 einzuspielen.
HINWEIS: Bei Kfz-Verträgen, die bereits vorher von der Condor auf KRAVAG umgestellt worden sind, trifft das oben Genannte nicht zu. Dies gilt gleichermaßen für Verträge der Condor Lebensversicherung. Da der Risikoträger unverändert bleibt, ändert sich an diesen Verträgen nichts.
Im Herbst 2023 wurde angeboten, Kfz-Verträge der Condor Allgemeine Versicherung auf KRAVAG zu übertragen. Wurde das Angebot angenommen, so dürfte sich daraus keine Herausforderung in der Lieferung der GDV-Gesamtbestandsdateien oder -Deltadateien ergeben haben.
Denn die KRAVAG-Verträge haben neue Vertragsnummern (beginnen also mit 3 für die Arbeitsgebiete der KRAVAG/R+V), während die stornierten Condor-Verträge mit 74 anfingen.
Beim Einspielen werden die die Datenpakete zur KRAVAG vor denen der Condor Allgemeinen verarbeitet, weil die BaFIN-Nr. der KRAVAG lexikographisch vor der der der Condor Allgemeine einzusortieren sind. Aufgrund der unterschiedlichen Vertragsnummern sollte aber klar sein, dass die Condor-Verträge technisch storniert sind.
Was wir dieses Mal aber weder in den KRAVAG- noch in den Condor-Sätzen der Satzart 0200 geliefert haben, ist die Vor- bzw. Nachversicherer-Nr. im Feld 32 Referenz-Versicherungsscheinnummer und Feld 33 Spezifikation der Referenz-Versicherungsscheinnummer (1 = alte Vers.scheinnr., 2 = neue Vers.scheinnr.).
Hinweis: Branchenüblich ist, dass nur die Kombination aus VU-Nr. und VSNR eindeutig ist.
Im Rahmen der Verschmelzung der Condor-Allg. (BaFIN-Nr. 5339) auf die R+V Allg. (BaFIN-Nr. 5438) wird am Donnerstagabend, dem 01.07.2024 zuletzt die GDV-Deltadateien für die Pilotmakler erstellt.
Am Mittwochabend, dem 07.08.2024, soll dann die werktägliche Belieferung wieder aufgenommen werden.
Achtung: in den GDV-Deltadateien vom Mittwoch sind auch die (technischen) Abgangssätze für die dann ehemaligen Condor-Verträge (5339) enthalten und "weiter unten" (sequenziell in der Datei) dann die Daten zu den gleichen Vertragsnummern, aber dann zur R+V-Allg. (5438) enthalten.
Pilotmakler, die die Abgangssätze zur 5339 weder in einer GDV-Gesamtbestandsdatei noch in den Delta-Dateien importieren möchten, können wir nur anbieten, die GDV-Deltadateien bis zum 15.08. nicht einzuspielen. Und statt dessen den GDV-Gesamtbestand vom 15.08. und anschließend wieder werktäglich die GDV-Deltadateien zu importieren.
Gemäß GDV-eNorm muss das Feld 14 im 2. Teildatensatz (Technische Versicherung) rein-numerisch sein und gem. GDV-Anlage 48 geschlüsselt sein.
Im Laufe der Zeit sind allerdings bei uns auch Schlüssel in unserem Bestandssystem dazugekommen, die nicht in besagter GDV-Anlage vorhanden sind. Wir versuchen, diese künftig durch 0000 zu ersetzen.
Die GDV-Gesamtbestandsdateien profitieren ab Mittwoch, dem 03.07.2024, von der Korrektur, die GDV-Deltadateien bereits ab dem 27.06.2024.