Wir haben die R+V-AgrarPolice verbessert!
Eindeckungsgarantie wird verlängert!
Die Eindeckungsgarantie für die AgrarPolice wird bis zum 31.12.2025 verlängert. Sie gilt für Verträge die über R+V CONNECT eingereicht werden. Für ein Angebot sprechen Sie einfach Ihre Maklerbetreuung an.
Auszeichnungen
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Die R+V-AgrarPolice bietet einen umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz in einer Police für die Sparten:
Hier finden Sie die Produkt-Kurzbeschreibung der R+V-AgrarPolice.
Darüber hinaus bieten wir auch Ernteversicherungen an. Durch die Kooperation mit dem Marktführer Vereinigte Hagelversicherung VVaG können Sie Ihren Kunden eine sinnvolle Erweiterung zur R+V-AgrarPolice anbieten, die umfassend gegen Ertragseinbußen durch Wetterschäden schützt.
Eine weitere sinnvolle Ergänzung des betrieblichen Versicherungsschutzes stellt die ASP-Ernteversicherung dar. Sie deckt Ertragseinbußen, die durch Beschränkungen bei der Nutzung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) entstehen, ab.
Ab dem 21.03.2020 führen wir unsere LeistungsUpdate-Garantie für zukünftige Bedingungs- und Leistungsverbesserungen ein. Die Garantie gilt für Neu- und Ersatzgeschäft (nicht bestandswirksam).
Die LeistungsUpdate-Garantie gilt für alle MultiLine Produkte (über R+V CONNECT).
Die Klausel wird automatisch zu der Police Ihres Kunden hinterlegt.
Folgende Bündelrabatte können gewährt werden:
ab 2 Verträgen 15 % Nachlass
ab 4 Verträgen 20 % Nachlass
ab 6 Verträgen 25 % Nachlass
ab 8 Verträgen 30 % Nachlass
ab 10 Verträgen 35% Nachlass
Die zusätzlichen Leistungen aus dem LeistungsPlus-Zertifikat gelten für alle MultiLine-Produkte (UnternehmensPolice, MedizinerPolice, SachPolice, HaftpflichtPolice, RechtsschutzPolice, TVPolice, AgrarPolice, EnergiePolice, KRAVAG-Logistic-Police) für das Neu- und Ersatzgeschäft über R+V CONNECT (nicht bestandswirksam).
Aufgrund von technischen Restriktionen können dynamische pdf-Dateien nicht direkt geöffnet werden, sondern müssen vorab an einem lokalen Ort (Desktop oder Laufwerk) gespeichert werden.
Bitte beachten Sie die Schaden-BAK, Indizes und Tarifanpassungen für die Sachversicherung, Technische Versicherungen sowie Rechtsschutzversicherung.
Hier stehen neue Brandschutzinformationen zur Verfügung, die typische Gefahrensituationen und geeignete Maßnahmen aufzeigen, um das Brandrisiko zu reduzieren. Die Brandschutz-Infos sollen Sie bei der Beratung unterstützen und zur Sensibilisierung der Kunden dienen.
Brandschutz-Info Landwirtschaft
Brandschutz-Info Geflügel
Bei Gebäudeumbau oder -sanierung kann der Versicherungsschutz unverändert bestehen bleiben, wenn sich die Umbaudauer auf bis zu 12 Monate beschränkt und der landwirtschaftliche Betrieb weiterhin bewirtschaftet wird und/oder bewohnt ist.
Sind diese Kriterien nicht erfüllt, gelten besondere Auflagen, die mit der bearbeitenden Einheit abzustimmen sind.
Außerhalb der reinen Sachdeckung bieten sich weitergehende, für den Kunden oft attraktivere Versicherungslösungen in der R+V-BauschutzPolice an.
Gebäude im Abriss, Abbruch oder Rückbau werden nicht gezeichnet; bestehende Verträge werden gekündigt, sobald wir über die Gefahrerhöhung informiert werden.
Die R+V-AgrarPolice ist in dem Angebots- und Antragsprogramm R+V CONNECT integriert. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Maklerbetreuerinnen und -betreuer oder Maklerreferentinnen und -referenten.
Im bisherigen Agrar-Rechner (AgrarProfi) werden die Antragsdaten der Kunden als "agp"- Dateien auf dem eigenen Laufwerk der Anwender gespeichert. Damit Sie diese Dateien in R+V CONNECT einlesen können, steht Ihnen die neue Version des Agrar-Rechners 20.0 zur Verfügung. Auf der Startseite ist der Button "Export nach R+V CONNECT" integriert. Damit können Sie die Betriebs- und Vertragsdaten Ihrer Kunden weitestgehend 1:1 übertragen.
Neuverträge können nur über die R+V-AgrarPolice im R+V CONNECT abgeschlossen werden.
Die R+V-AgrarPolice ist in dem Angebots- und Antragsprogramm R+V CONNECT integriert. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Maklerbetreuer oder Maklerreferenten.
Mindestprämie bei Ertragsschadenversicherung (EVT)-Verträgen
Bitte beachten Sie, dass wir nur EVT-Verträge zeichnen, wenn diese eine Mindestprämie von 150 EUR erzielen, auch wenn technisch niedrigere Beiträge eingetragen werden können.
Bedingungsversand
Hier finden Sie Informationen zum Prozess des Bedingungsversands.
Mit den Fragebögen können Sie die Daten des zu versichernden Betriebes erfassen, um sie anschließend in R+V CONNECT einzupflegen.
Es stehen Ihnen dazu zwei Versionen zur Verfügung:
1. Risikofragebogen_ print
Die Printversion ist die Papierversion und wird händisch ausgefüllt. Bitte drucken Sie sich diesen Fragebogen entsprechend aus. Sind die Erfassungsmöglichkeiten, z.B. bei der Gebäudeversicherung nicht ausreichend, dann können Sie sich die entsprechenden Seiten zusätzlich kopieren.
2. Risikofragebogen_digital
Mit der Digitalversion steht Ihnen eine beschreibbare pdf-Version zur Verfügung. Je nach Ihren Angaben werden automatisch Seiten aus- bzw. eingeblendet, so dass Sie nur die Seiten sehen, die für die Erfassung wichtig sind. Den Risikofragenbogen können Sie abspeichern.
Für die 1:1 Umstellungsaktion AgrarPolice AG 41 auf AG 84 gilt ein vereinfachter Prozess analog der Regelung in der UnternehmensPolice.
Voraussetzung im Vorvertrag AG 40 oder AG 41:
Besonderheit in der Ertragsschadenversicherung (EVT) in der 1:1 Umstellung
Die 1:1-Umstellung AGP gilt für die beitragsneutrale Umstellung.
Für die Umstellung von Altverträgen der Ertragsschadenversicherung gelten folgende Voraussetzungen:
Treffen die folgenden Punkte zu, ist in der EVT abweichend von der Vorgehensweise zur UNP der Mischnachlassrechner anzuwenden:
Prüfung der Zürs- Zone bei Überschwemmung
Sollte die Gefahr Überschwemmung bereits im AG 41 versichert sein, ist eine erneute Zürs Prüfung nicht notwendig. Die Zürs- Zone kann aus dem AG 41 übernommen werden. Wenn Überschwemmung als Gefahr neu hinzukommt, ist die Zürs- Zone regulär zu prüfen.
Mit der Bestandssicherungsgarantie sind die Kundinnen und Kunden immer zu den besten Bedingungen abgesichert.
Information Bestandsumstellung
Das Anpassen bestehender und das „Anbündeln“ weiterer Verträge in R+V Connect geht einfach und schnell. Es gilt für alle Sparten die vereinfachte Berechnung analog der UNP.
Mit der vorläufigen Deckungszusage können Sie dem Versicherungsnehmer noch vor der Policierung Versicherungsschutz aussprechen. Details finden Sie in der nachstehenden Datei "Voraussetzungen für die Übergabe der Deckungszusage".
Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.