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Ernteversicherung

Seit Oktober 2015 besteht ein Kooperationsvertrag zwischen der R+V Allgemeine Versicherung AG, der zur R+V Gruppe gehörenden VTV Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. und der Vereinigte Hagelversicherung VVaG.
Mit einem Beteiligungsanteil von 20 Prozent bietet R+V/VTV ihren Agrar-Kunden im Rahmen der Mitversicherungsgemeinschaft die Ernteversicherung der Vereinigte Hagel an. Landwirte können damit ihre Früchte direkt bei R+V/VTV gegen Hagel, Sturm, Starkregen oder Starkfrost versichern. Die Versicherung springt ein, wenn witterungsbedingte Einflüsse die Ernte vernichten.

Produkt-Highlights

  • Vereinigte Hagel ist der führende Spezialversicherer in Deutschland
  • Mit der Kooperation ist R+V ein echter Vollsortimenter im Agrarbereich

Leistungsübersicht

Versichert werden über die Vereinigte Hagel Schäden am Erntegut durch:

  • Hagel
  • Sturm
  • Starkregen
  • Starkfrost

 

in der Landwirtschaft, Obst-, Gemüse-, Weinbau und bei Sonderkulturen.
Bei allen Versicherungsformen ist Hagel als Grundrisiko immer mitversichert. Je nach Kulturgruppe kann der Versicherungsschutz auf insgesamt vier Gefahren erweitert werden.
Die Produktlinie heißt Secufarm® 1, 2, 3 und 4, abhängig von der Anzahl der versicherten Gefahren.

  Hagel (H) Sturm (S) Starkregen (R) Starkfrost (F)
Secufarm® 1 H X      
Secufarm® 2 H-S X X    
Secufarm® 2 H-F X     X
Secufarm® 3 H-S-R X X X  
Secufarm® 4 H-S-R-F X X X X

Die Definition der versicherten Gefahren:

  • Hagel: Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm
  • Sturm: Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h (8 Beaufort)
  • Starkregen: mehr als 50 Liter Regen pro Quadratmeter innerhalb von 24 Stunden
  • Starkfrost: Abkühlung auf einen bestimmten Frostgrad in Abhängigkeit vom Haftungsumfang

Beispiel:

Sie versichern über einen "Rahmenvertrag" jeweils eine bestimmte Kulturgruppe wie z.B. Getreide, Kartoffeln oder Ölfrüchte. Dann sind zu jeder Kulturgruppe die angebauten Kulturarten als einzelne Anbauposition (Schlag/Parzelle) und der Erntewert je Hektar pro Schlag anzugeben. Beispiel: Ist die Kulturgruppe Getreide über Secufarm® 1 H versichert, dann müssen alle angebauten Getreidefelder des Betriebes wie Weizen, Gerste, Roggen etc. per Anbauverzeichnis (WEB AV®) bis spätestens 31.05. angemeldet werden.
Es gelten Mindest- und Höchst-Hektarwerte.
Werden die Einreichungsfristen nicht eingehalten, besteht kein Versicherungsschutz. Die Haftung beginnt mit der Aussaat und endet mit der Ernte. Versichert ist der mengenmäßige Ertragsverlust, der aufgrund eines Schadensereignisses einer versicherten Gefahr eintritt. Die Höchstentschädigung beträgt i.d.R. 95 %.

Beachten Sie dabei, dass das Anbauverzeichnis jedes Jahr wieder neu erfasst werden muss und bei Bodenerzeugnissen "Secufarm® 2 H-F sowie Secufarm® 4 H-S-R-F" ein Sommer-Anbauverzeichnis und ein Winter-Anbauverzeichnis aufzunehmen ist. Das Anbauverzeichnis hat konstitutive (haftungsbegründende) Wirkung.

Die Tarifierung erfolgt über das Antragsprogramm WEB AV® der Vereinigte Hagel.

Die Ernteversicherung ist eine weitere Bündelsparte der AgrarPolice und ermöglicht dadurch Bündelungsrabatte bis zu 15 %.
Bei der Ernteversicherung wird ein Beitragsnachlass von 5 % gewährt.

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Die Tarifierung erfolgt über das Antragsprogramm WEB AV® der Vereinigte Hagel.

Die Bezirksdirektionen der Vereinigte Hagelversicherung VVaG sind zuständig für Angebot, Versicherungsantrag und Schadenmeldung. Sie steuern auch die Schadenfeststellung.

Den richtigen Kontakt für Ihre Region finden Sie in der rechten Spalte.

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

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