Seit Oktober 2015 besteht ein Kooperationsvertrag zwischen der R+V Allgemeine Versicherung AG, der zur R+V Gruppe gehörenden VTV Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. und der Vereinigte Hagelversicherung VVaG.
Mit einem Beteiligungsanteil von 20 Prozent bietet R+V/VTV ihren Agrar-Kunden im Rahmen der Mitversicherungsgemeinschaft die Ernteversicherung der Vereinigte Hagel an. Landwirte können damit ihre Früchte direkt bei R+V/VTV gegen Hagel, Sturm, Starkregen oder Starkfrost versichern. Die Versicherung springt ein, wenn witterungsbedingte Einflüsse die Ernte vernichten.
Versichert werden über die Vereinigte Hagel Schäden am Erntegut durch:
in der Landwirtschaft, Obst-, Gemüse-, Weinbau und bei Sonderkulturen.
Bei allen Versicherungsformen ist Hagel als Grundrisiko immer mitversichert. Je nach Kulturgruppe kann der Versicherungsschutz auf insgesamt vier Gefahren erweitert werden.
Die Produktlinie heißt Secufarm® 1, 2, 3 und 4, abhängig von der Anzahl der versicherten Gefahren.
Hagel (H) | Sturm (S) | Starkregen (R) | Starkfrost (F) | |
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Secufarm® 1 H | X | |||
Secufarm® 2 H-S | X | X | ||
Secufarm® 2 H-F | X | X | ||
Secufarm® 3 H-S-R | X | X | X | |
Secufarm® 4 H-S-R-F | X | X | X | X |
Sie versichern über einen "Rahmenvertrag" jeweils eine bestimmte Kulturgruppe wie z.B. Getreide, Kartoffeln oder Ölfrüchte. Dann sind zu jeder Kulturgruppe die angebauten Kulturarten als einzelne Anbauposition (Schlag/Parzelle) und der Erntewert je Hektar pro Schlag anzugeben. Beispiel: Ist die Kulturgruppe Getreide über Secufarm® 1 H versichert, dann müssen alle angebauten Getreidefelder des Betriebes wie Weizen, Gerste, Roggen etc. per Anbauverzeichnis (WEB AV®) bis spätestens 31.05. angemeldet werden.
Es gelten Mindest- und Höchst-Hektarwerte.
Werden die Einreichungsfristen nicht eingehalten, besteht kein Versicherungsschutz. Die Haftung beginnt mit der Aussaat und endet mit der Ernte. Versichert ist der mengenmäßige Ertragsverlust, der aufgrund eines Schadensereignisses einer versicherten Gefahr eintritt. Die Höchstentschädigung beträgt i.d.R. 95 %.
Beachten Sie dabei, dass das Anbauverzeichnis jedes Jahr wieder neu erfasst werden muss und bei Bodenerzeugnissen "Secufarm® 2 H-F sowie Secufarm® 4 H-S-R-F" ein Sommer-Anbauverzeichnis und ein Winter-Anbauverzeichnis aufzunehmen ist. Das Anbauverzeichnis hat konstitutive (haftungsbegründende) Wirkung.
Die Tarifierung erfolgt über das Antragsprogramm WEB AV® der Vereinigte Hagel.
Die Ernteversicherung ist eine weitere Bündelsparte der AgrarPolice und ermöglicht dadurch Bündelungsrabatte bis zu 15 %.
Bei der Ernteversicherung wird ein Beitragsnachlass von 5 % gewährt.
Die Tarifierung erfolgt über das Antragsprogramm WEB AV® der Vereinigte Hagel.
Die Bezirksdirektionen der Vereinigte Hagelversicherung VVaG sind zuständig für Angebot, Versicherungsantrag und Schadenmeldung. Sie steuern auch die Schadenfeststellung.
Den richtigen Kontakt für Ihre Region finden Sie in der rechten Spalte.
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