Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sorgt für frischen Wind in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Rückenwind, der die bAV nach vorne bringt und die Türen zu Firmenkunden öffnet.
Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Mit dem BRSG hat der Gesetzgeber Erleichterungen für Arbeitgeber und Verbesserungen für Arbeitnehmer geschaffen. Neben der Ausweitung des steuerlichen Förderrahmens gehört dazu ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss für Entgeltumwandlungen im Rahmen von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Der Zuschuss soll die durch die Entgeltumwandlung eingesparten Sozialabgaben des Arbeitgebers kompensieren und kann pauschal 15% betragen.
Lukrativ für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Arbeitgeber-Zuschuss ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber lukrativ. Insbesondere vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase macht er das bAV-Sparen für Arbeitnehmer noch attraktiver. Die zusätzlichen 15 Prozent vom Chef gibt es nämlich steuer- und in der Regel sozialversicherungsfrei on top.
Auch Arbeitgeber profitieren davon - mit zufriedenen Mitarbeitern, die gern im Unternehmen bleiben. Kosten entstehen für den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, denn es werden lediglich die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge weitergegeben.
In diesem Kontext sind Berater mehr denn je gefragt. Insbesondere bei Kunden, die bereits ein Versorgungswerk eingerichtet haben, besteht Handlungsbedarf.