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Stopp für Spediteurrabatt in SGP!

Speditions-Güterversicherung – Vorübergehend darf in der SGP kein Spediteurrabatt vereinbart werden!

Für Speditionsunternehmen, die für ihre Kunden Versicherungsschutz besorgen, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ihre rechtliche Beurteilung geändert:
Spediteure, die das Wareninteresse ihrer Kunden über eine sogenannte Spediteur-Generalpolice in Gestalt einer Gruppenversicherung versichern, sind als Versicherungsvermittler im Sinne der Gewerbeordnung anzusehen.

Nach der Klärung mit dem Bereich Konzernrecht/Vertriebsrecht und Business Consulting Firmenkunden informieren wir Sie über die aktuelle rechtliche Einschätzung.

Bis auf Widerruf gilt

Speditionsgüter-Versicherungen dürfen ab sofort nur mit folgender Vereinbarung beantragt werden:
"Änderung der in Ziffer 7 – Beitrag – der Versicherungsbedingungen 'Speditionsgüter-Versicherung Rahmenvertrag zur Versicherung von Speditionsgütern von Wareninteressenten'. Der beschriebene Spediteurrabatt in Höhe von 10 % gilt nicht vereinbart."

Der Antrag im Maklerportal ist aktualisiert und enthält diese Vereinbarung. Andernfalls bitte die Vereinbarung unter "Sonstige Vereinbarung" ergänzen.

Der Vorgang gilt nicht für Spediteure, die die Zulassung als Versicherungsvermittler haben. Dort kann der Spediteurrabatt weiterhin vereinbart werden.

Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) informierte zu diesem Thema in folgendem Rundschreiben
Wir überlegen und diskutieren derzeit alternative (Lösungs-)Möglichkeiten. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie zeitnah.

Weitere Informationen zur Speditionsgüter-Versicherung finden Sie im Maklerportal:

 

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