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Neues in der alten AgrarPolice (AG41)

Es ist eine Index- und Beitragsanpassung erforderlich für die alte AgrarPolice (AG 41).

In der R+V-AgrarPolice wird der Beitrag jährlich entsprechend dem Prozentsatz angepasst, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indizes verändert haben.
Der alljährliche Mechanismus greift auch in diesem Jahr: Ab dem 01. Juli 2023 werden in der Sachversicherung (Gebäude 17,6%, Inhalt 9,4%) und den Technischen Versicherungen (9,4%) Indexanpassungen vorgenommen. Damit werden Deckungsumfang und Prämien an die Preis- und Kostenentwicklung angepasst.
Aufgrund der anhaltend hohen Schadenaufwände ist darüber hinaus eine Beitragsanpassung (BAK) in der Sachversicherung (Gebäude und Inhalt jeweils 6,9%) und der Haftpflichtversicherung (5,0%) notwendig geworden.

Umstellung auf die neue AgrarPolice 4.0
Sprechen Sie mit Ihren Bestandskunden über eine Umdeckung der alten Arbeitsgebiete auf die neue AgrarPolice 4.0 (AG84). Durch die Umstellung profitieren Ihre Kundinnen und Kunden von etlichen Leistungsverbesserungen der neuen AgrarPolice, wie zum Beispiel der Leistungs-Update-Garantie, und können auch in den Genuss zusätzlicher attraktiver Bündelungsrabatte kommen.

Eindeckungsgarantie Agrar läuft noch bis 31.01.2024
Für das Neugeschäft gilt noch bis zum 31.01.2024 die Eindeckungsgarantie Agrar, mit der Sie den Beitrag des Wettbewerbers mitgehen können (Bestandsbeitrag des Kunden beim Wettbewerber oder der Beitrag eines Mit-bewerberangebotes. Gilt für alle Sparten außer Sach und EVT).

Neuerungen bei Gebäudeumbau in der AgrarPolice und der landwirtschaftlichen Sachversicherung 
Bei Umbau oder Sanierung kann die Gebäudeversicherung unverändert bestehen bleiben, wenn sich die Umbau-dauer auf bis zu 12 Monate beschränkt und der landwirtschaftliche Betrieb weiterhin bewirtschaftet wird und/oder bewohnt ist.  Darüber hinaus bieten sich für den Kunden oft attraktivere Versicherungslösungen in der R+V- BauschutzPolice an.
Gebäude im Abriss, Abbruch oder Rückbau werden nicht gezeichnet; bestehende Verträge werden gekündigt, sobald wir über die Gefahrerhöhung informiert werden.

Über die neuen Beiträge werden Ihre Kunden zum jeweiligen Fälligkeitstermin rechtzeitig informiert. Die ersten Schreiben werden ab Mitte Mai mit der Beitragsrechnung zur Hauptfälligkeit ab 01.07.2023 versendet.

Weitere Informationen zur R+V-AgrarPolice mit allen Neuerungen zur Beitragsanpassung finden sie auf dieser Seite:
 

 

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