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Verschmelzung von Condor Allgemeine auf  R+V Allgemeine

Auswirkungen auf BiPRO + GDV

Sie wurden bereits in einigen Newslettern auf die im August anstehende Verschmelzung der Condor Allgemeine Versicherung AG auf die R+V Allgemeine Versicherung AG hingewiesen.
Heute möchten wir Sie über die damit verbundenen technischen Auswirkungen bezüglich der GDV-Bestandsdaten und des BiPRO-Transfers informieren.

Das Wichtigste vorab
Durch die Verschmelzung ändert sich bei den bestehenden Verträgen ausschließlich der Risiko­träger (von Condor Allgemeine [BaFin-Nr. 5339] auf R+V Allgemeine [BaFin-Nr. 5438]). Die Vertragsnummer (AG und VSNR zusammen 11-stellig numerisch) bleibt unverändert.

Was ändert sich bei den GDV-Bestandsdaten?
Am Mittwoch, den 07.08.24 liefern wir in der GDV-Gesamtbestandsdatei einmalig für jeden betroffenen Vertrag einen Abgangsdatensatz mit folgenden Spezifika:

  • Feld 13 Vertragsstatus = 4 (storniert)
  • Feld 14 Abgangsgrund = 37 (Storno mit Übergang auf anderes VU)
  • Feld 15 (Abgangsdatum) = 00082024 (da das genaue Verschmelzungsdatum bei der Behörde vorher nicht bestimmt werden kann)

In derselben Datei folgen danach weitere Datensätze (=Zugangsdatensätze) mit denselben Vertrags­nummern (AG und VSNR) unter dem neuen Risikoträger R+V und den aktuellen Vertragsdetails.
Wenn Ihr Maklerverwaltungsprogramm diese Datensätze nicht verarbeiten kann, haben Sie die Möglichkeit, den Import der GDV-Datei vom 07.08. auszulassen und erst wieder mit der Datei vom 14.08. fortzufahren.

Wenn Sie von uns bisher zusätzlich auch GDV-Deltadateien erhalten haben, werden diese regulär letzt­malig am 01.08.24 geliefert und dann erst wieder (zusammen mit den o.g. Abgangsdatensätzen der betroffenen Verträge) am 07.08.24. Vom 02.08. bis zum 06.08. können keine Deltadaten bereitgestellt werden.

Weitere Hinweise
Bei Kfz-Verträgen, die bereits vorher von Condor auf KRAVAG umgestellt worden sind (s. MaklerTicker vom 10.10.23), werden keine Abgangsdatensätze geliefert. Dies gilt gleichermaßen für Verträge der Condor Lebensversi­che­rungs-AG. Da auch hier der Risikoträger unverändert bleibt, ändert sich an diesen Verträgen durch die Verschmelzung nichts.

Was können Sie tun, wenn Sie am 7.8. Fehler beim GDV-Import haben?
Wenn Ihr Maklerverwaltungsprogramm beim Einlesen der GDV-Bestandsdaten am 07.08. aufgrund des oben dargestellten Sachverhalts Fehler anzeigt, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Import­programms, ob er die Abgangs- und Zugangsdatensätze in derselben Datei korrekt verarbeiten kann. Wir haben die Programm-Hersteller darüber ebenfalls informiert.

Wie ist der Dokumenten-Transferservice nach BiPRO-Norm 430 betroffen?
Jeder betroffene Endkunde wird von der R+V beginnend am 03.08. über die Verschmelzung durch ein separates Schreiben informiert.
Die Vermittler erhalten von diesem Schreiben eine Kopie, entweder elektronisch als pdf-Dokument per BiPRO-Transferservice unter der BiPRO-Kategorie 130 019 001 (Änderung der Unternehmensnummer) oder per Post, falls kein Zugang zu elektronischen Dokumenten besteht.
Wenn in der Versandsteuerung bei Ihrer Agenturnummer ein abweichender Versand eingestellt ist, die Kundenoriginale also direkt an Sie als Vermittler und nicht an den Endkunden gehen, gilt diese Einstellung auch für das Verschmelzungsschreiben.
Darüber hinaus gibt es noch ein paar Spezialfälle, die anders behandelt werden. Die betroffenen Vermittler werden separat darüber informiert.

Musterdateien
Nachfolgend können Sie sich Musterdateien eines GDV-Bestandsdatensatzes in der am 07.08. gelieferten Form (mit Abgangs- und Zugangsdaten) sowie Beispieldateien des Verschmelzungsbriefes per BiPRO-Transfer herunterladen:

Beispiel-GDV-Datei

Vermittlerkopie_Verschmelzungsbrief_KfzPolice

Vermittlerkopie_Verschmelzungsbrief_PrivatPolice

 

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