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Angebot: Migration der Condor-Kfz-Verträge

Die Condor Allgemeine Versicherung AG soll im August 2024 auf die R+V Allgemeine Versicherung AG verschmolzen werden. Die Auswirkungen für Kfz.

Die Erstinformation zur Verschmelzung können Sie im Maklerticker vom 04.07.2023 nachlesen.

Angebot für Ihre Kfz-Verträge der Condor
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Condor-Kfz-Verträge auf die KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG zu migrieren
. Das bedeutet: Der Condor-Kfz-Vertrag wird zum 01.04.2024 storniert und 1:1 als KRAVAG-ALLGEMEINE-Vertrag neu angelegt. Voraussetzung: Sie als Makler müssen Ihre Zustimmung erteilen. 

Wie kann ich zustimmen?

Sie als Makler erhalten ab Mitte Oktober ein Anschreiben per Post. Dieses enthält einen QR-Code, mit dem Sie auf den Zustimmungsdialog für Ihre betroffene/n Agentur/en gelangen. Bitte geben Sie uns Ihre Rückmeldung bis Ende Dezember 2023. Nach Ihrer Zustimmung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Alles weitere übernehmen wir für Sie! 

Ihr Kunde erhält einen Aufhebungsnachtrag zu seinem Condor-Kfz-Vertrag und anschließend die Neupolice der KRAVAG zum 01.04.2024. 

Vorteile für Sie:

  • 1:1 Übernahme der Condor-Prämie

  • Courtageanspruch analog der KRAVAG-ALLGMEINE Versicherungs-AG

  • Das Leistungsniveau wird auf das der KRAVAG-KfzPolice mit Tarifstand 07.2023 angepasst. Vergleichen Sie die Leistungen für Pkw in den Produkthighlights.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Wenn Sie der vertrieblichen Migration der Kfz-Verträge von Condor auf KRAVAG nicht zustimmen, werden Ihre Condor-Kfz-Verträge auf die R+V Allgemeine Versicherung AG verschmolzen. Dies geschieht am 01.08.2024 rückwirkend zum 01.01.2024. Die Prämien, Leistungen und Courtage bleiben wie bisher. Lediglich der Risikoträger ändert sich.

Welche Verträge werden nicht auf die KRAVAG migriert?
In der Regel können alle Kfz-Verträge der Condor auf die KRAVAG übertragen werden. Ausgenommen sind Verträge mit besseren SFR-Staffeln als die aktuellen KRAVAG-ALLGEMEINE-Bedingungen vorsehen (alt: Rabattretter SFR 25), Verträge in einem laufenden Sanierungs- oder Mahnverfahren und Verträge mit einer Insassen-Unfall-Versicherung. Ebenso nicht übertragbar sind Verträge zu Dienstreise-Kasko und Handel-Handwerk. Diese vorgenannten Verträge werden unverändert in der R+V fortgeführt.

Wir bitten Sie, Ihre Zustimmung zur Migration zu erteilen, damit wir gemeinsam Synergien für Sie und unsere Kunden schaffen können. Für Rückfragen steht Ihnen Ihr KRAVAG-Kfz-Maklerbetreuer gerne zur Verfügung

Alle Informationen zu unseren Kfz-Versicherungen finden Sie im Maklerportal auf den Seiten:

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