Versicherungslösungen für neue Biogasanlagen
Ab sofort (gültig ab 1.8.2024) Modifizierung des regionalen Zeichnungsstopps für EVT Schwein, ASP-Ernte und Bio-Gas-Tierseuchenversicherung.
Die Bio-Gas-Tierseuchenversicherung kann nur eingeschränkt neu abgeschlossen bzw. bei bestehenden Verträgen erweitert werden.
Afrikanische Schweinepest (ASP): Modifizierung des regionalen Zeichnungsstopps für die EVT Schwein, ASP-Ernte und EVT-Biogas (siehe unten, benannte PLZ-Gebiete).
Es besteht Anfragepflicht im KompetenzCenter Agrar Hannover.. Bei positivem Prüfergebnis kann das ASP-Risiko infolge eines ASP-Ausbruchs im Hausschweinebestand (= direkte Betroffenheit oder Lage in Schutz- bzw. Überwachungszone) abgesichert werden. Nicht versichert ist die unmittelbare Betroffenheit, die durch Restriktionsmaßnahmen infolge eines ASP-Ausbruchs im Wildschweinebestand entsteht (Lage im Kerngebiet, der Infizierten Zone und der Pufferzone).
Der Ausschluss erfolgt über die Dokumentation in einer Klausel.
Folgende Bundesländer und PLZ-Gebiete sind weiterhin bzw. neu vom Akquise-Stopp betroffen:
Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern
010xx, 011xx, 013xx, 014xx, 015xx, 016xx, 018xx, 019xx, 026xx, 027xx, 028xx, 029xx, 030xx, 031xx, 032xx, 049xx, 152xx, 153xx, 158xx, 162xx, 163xx, 172xx, 173xx
Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg
551xx, 552xx, 554xx, 555xx, 563xx, 603xx, 604xx, 605xx, 613xx, 614xx, 630xx, 631xx, 632xx, 633xx, 635xx, 637xx, 638xx, 642xx, 643xx, 644xx, 645xx, 646xx, 647xx, 648xx, 651xx, 652xx, 653xx, 654xx, 655xx, 657xx, 658xx, 659xx, 670xx, 671xx, 672xx, 673xx, 674xx, 675xx, 681xx, 682xx, 683xx, 685xx, 686xx, 687xx, 688xx, 691xx, 692xx, 694xx, 695xx, 749xx
Das R+V-Biogaskonzept sichert alle Risiken aus dem Betrieb von Biogasanlagen umfassend ab. Voraussetzung ist ein Anlagenalter von maximal 12 Monaten seit Inbetriebnahme. Das spartenübergreifende Versicherungskonzept umfasst die Bausteine Technische Versicherung inkl. BU, Haftpflicht, Sachversicherung inkl. Betriebsunterbrechungsschaden sowie Rechtsschutzversicherung. Eine Tierseuchenversicherung kann ergänzt werden. Ein Bündelungsrabatt ist ab drei Versicherungsbausteinen möglich.
Auszeichnungen
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Dokument | Bestellnummer |
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R+V EnergiePolice Kundeninformation Erneuerbare Energien Makler | Download |
Erneuerbare Energien - Beraterinformation | Download |
R+V Biogaskonzept Leistungsübersicht Makler | Download |
FAQ - Biogas | Download |
Tarif Biogasanlagen | Download |
Antrag für landwirtschaftliche Biogasanlagen | 003031014320010 |
Merkblatt zur Datenverarbeitung (R+V und KRAVAG)
Zeichnungs-Stopp EVT Schwein, Biogas-EVT, ASP Ernte ab 02.07.2022
Mit Auftreten des aktuellen ASP Ausbruchs erfolgt eine Aktualisierung des Zeichnungsstopps.
Dies gilt aktuell für folgende PLZ-Gebiete:
Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.
Technische Versicherung und Haftpflichtversicherung
Die Rührwerkswelle des Fermenters bricht. Dieser muss für die Reparatur leergepumpt werden. Es fallen hohe Reparaturkosten an. Außerdem entsteht ein großer Betriebsunterbrechungsschaden. Durch eine Leckage am Fermenter tritt zudem Gülle aus und kontaminiert das Erdreich. Es entstehen hohe Sanierungskosten.
Technische Versicherung
Durch einen Schaden an der Nockenwelle des Blockheizkraftwerkes fällt die Anlage für 10 Wochen aus. Zusätzlich entstehen Reparaturkosten in Höhe von 36.000 EUR.
Tierseuchenversicherung
Die Biogasanlage liegt in einem Sperr- bzw. Beobachtungsgebiet der Schweinepest. Das behördlich angeordnete Transportverbot unterbricht die Substratzufuhr. Dadurch wird die Biogasproduktion vermindert bzw. kommt ganz zum Erliegen.
Bitte beachten Sie den Zeichnungsstopp für bestimmte Gebiete.