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Ertragsschadenversicherung

Finanzieller Schutz bei Tierseuchen und übertragbaren Tierkrankheiten

+++! NEU !+++
Modifizierung der Unterversicherungsklausel (UVV) zum 01.01.2024

Die Ertragsschadenversicherung schützt bei finanziellen Schäden durch anzeigepflichtige Tierseuchen, übertragbare Tierkrankheiten, Unfälle im Tierbestand und Diebstahl.

Optimal für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe mit Tierhaltung, insbesondere für investierende und wachstumsorientierte Betriebe.

Produkt-Highlights

  • Absicherung des Veränderungsrisikos, d.h. „neue“ Tierseuchen sind mitversichert
  • Indirekte Betroffenheit ist versichert
  • keine Wartezeit bei Aufstockung
  • Verlängerung der Haftzeit bis zu 24 Monaten möglich
  • Liquiditätssicherung im Schadensfall
  • Versicherung eines definierten Gesundheitsstatus
  • Anpassung an neue Vermarktungsstrukturen

Die Präsentationen zur Ertragsschadenversicherung sind nicht aktuell, werden aber demnächst überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie vorab zusammengefasst:

  • Ab sofort können Sie Ihre Kunden über eine Anwendung – R+V-connect- betreuen. Der EVT-Profi ist abgelöst.
  • Die Berechnung der Versicherungssumme erfolgt jetzt über den Jahresumsatz des jeweiligen Produktionsverfahrens.
  • Jedes Produktionsverfahren wird dem jeweiligen Risikoort zugeordnet.
  • Tarif und Selbstbehalte sind entsprechend an die neue Berechnung angepasst.
  • Und der Bündelrabatt ist auf 35% erweitert worden.

EVT Rind

Aufgrund der aktuellen Blauzungenkrankheit möchten wir unsere Kundinnen und Kunden sensibilisieren und auf die Möglichkeit des Einsatzes von Repellentien als vorbeugenden Tierschutz und somit zur Schaden­prävention hinzuweisen.

Derzeit steht noch kein zugelassener BTV 3-Impfstoff zur Verfügung. Zur Motivation der Kundinnen und Kunden, bei Zulassung eines Impfstoffes ihren Rinderbestand impfen zu lassen, bietet R+V bei einem durch BTV 3 verursachten Ertragsschaden eine SB-Reduzierung um 50 % an.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie das Anschreiben als Aufhänger zur Kundenansprache, um Bestandsdaten und Versicherungsschutz durchzusprechen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Musterkundenanschreiben Ertragsschadenversicherung EVT - Blauzungenkrankheit

EVT Schwein AUSLAND

Aufhebung des Zeichnungsstopps für die Länder Luxemburg, Belgien und Niederlande.
Ab sofort ist das wieder möglich

  • das ASP-Risiko zu versichern
  • und 3-Jahres Verträge abzuschließen
  • sowie Bestandsverträge um 3 Jahre zu verlängern.

 

02.07.2022
Zeichnungs-Stopp EVT Schwein, Biogas-EVT, ASP Ernte ab 02.07.2022

Mit Auftreten des aktuellen ASP Ausbruchs erfolgt eine Aktualisierung des Zeichnungsstopps.
Dies gilt aktuell für folgende PLZ-Gebiete:

  • Brandenburg, Sachsen und östliches Mecklenburg-Vorpommern:
    014xx, 015xx, 016xx, 017xx, 018xx, 019xx, 026xx, 027xx, 028xx, 029xx, 030xx, 031xx, 032xx, 125xx, 152xx, 153xx, 155xx, 157xx, 158xx, 159xx, 162xx, 163xx, 172xx, 173xx

 

28.04.2022
EVT-Geflügel​​
Ab sofort versichern wir wieder das Risiko Aviäre Influenza (AI) in Deutschland.

Hinweis Ausland:
Der ​​Zeichnungs-Stopp bleibt vorerst noch für das Risiko Aviäre Influenza (AI) im Ausland bestehen.

Der ungünstige Schadenverlauf in der Ertragsschadenversicherung (EVT) Geflügel durch Krankheiten, Unfälle und durch die HPAI (High Pathogen Avian Influenza) erfordert eine Prämienanpassung.

Deshalb wird ab sofort ein neuer Tarif eingeführt, der sowohl für Bestandsverträge als auch für das Neu-, Änderungs- und Ersatzgeschäft gilt.

01.12.2021
Zeichnungsstopp EVT Schwein in Mecklenburg-Vorpommern wird erweitert
In Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt auch ein ASP-Befund im Wildschweinebestand, im Landkreis Ludwigslust-Parchim, festgestellt worden (AHO-Meldung vom 25.11.2021). Dafür wurde ein eigenes Restriktionsgebiet ausgewiesen.
Wir erweitern daher den bestehenden Zeichnungsstopp für EVT-Schwein um folgende PLZ:
16928, 16945, 16949, 19288, 19300, 19306, 19348, 19357, 19370, 19372, 19374, 19376, 19386, 19395

Dieser Akquise-Stopp betrifft auch die Tierseuchenversicherung Biogas (Biogas EVT).

06.11.2020
Akquise-Stopps EVT Schwein und Zeichnungseinschränkung bei EVT-Geflügel
In Sachsen, im Landkreis Görlitz in der Nähe der polnischen Grenze, ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) Ende Oktober bei einem Wildschwein festgestellt worden.
Wir erweitern daher den bestehenden Zeichnungsstopp für EVT-Schwein um die PLZ-Gebiete: 026xx, 027xx, 028xx, 029xx. Somit gilt der Zeichnungsstopp jetzt für folgende PLZ-Gebiete: 019xx, 026xx, 027xx, 028xx, 029xx, 030xx, 031xx, 032xx, 152xx, 153xx, 155xx, 157xx, 158xx, 159xx

Dieser Akquise-Stopp betrifft auch die Tierseuchenversicherung-Biogas (EVT-Biogas).

Versichert werden landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe mit Tierhaltung (Rinder, Schweine, Geflügel). Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr mit automatischer Verlängerung.

Zwei Deckungsvarianten stehen zur Auswahl:

Basisdeckung

Sie stellt die Grundabsicherung dar und tritt ein bei Ertragsschäden durch:

  • anzeigenpflichtige Tierseuchen
  • Unfälle im Tierbestand

Premiumdeckung

Zusätzlich zur Basisdeckung sind Ertragsschäden durch folgende Gefahren abgesichert:

  • übertragbare Tierkrankheiten
  • Diebstahl
 

Basis- und Premiumdeckung können flexibel an die individuellen Gegebenheiten des Einzelbetriebes angepasst werden. Für die Ergänzung des Versicherungsschutzes stehen Ihnen Zusatzbausteine zur Verfügung:

  • Kontamination
  • Milchkaskoversicherung
  • Salmonellose (für Legehennen und Masthähnchen)
  • Federpicken / Kannibalismus (für Legehennen)
  • Aberkennung eines vereinbarten Gesundheitsstatus:
    Diese Absicherung tritt ein, sobald im Tierbestand Erreger- oder Antikörper von bestimmten – im Vorfeld individuell vereinbarten Tierkrankheiten – nachgewiesen werden. Es muss keine klinische Erkrankung vorliegen, um den Versicherungsfall auszulösen. Auch die Räumung des Tierbestandes ist mitversichert, wenn nur so der vereinbarte Gesundheitsstatus wieder erlangt werden kann.
 

Unsere Schadenregulierer ermitteln die Schadenhöhe anhand der konkreten betrieblichen Daten nach folgendem Verfahren:

  • tatsächlich erzielter Ist-Deckungsbeitrag unter Einfluss des Schadens verglichen mit dem
  • Soll-Deckungsbeitrag, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre.
 

Grundlage für den Soll-Deckungsbeitrag sind die biologischen Leistungen und Aufwendungen der letzten 3 Jahre vor Schadeneintritt – bewertet mit den Marktpreisen im Schadenzeitraum.

Damit ist sichergestellt, dass alle Schadenpositionen korrekt und vor allem vollständig berücksichtigt werden. Diese Sicherheit ist bei pauschalen Entschädigungsmodellen, wie andere Versicherer sie anbieten, nicht gegeben.

Ergänzungsprodukte

Zielgruppe

landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe mit Tierhaltung, insbesondere für investierende und wachstumsorientierte Betriebe

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

Aktuelle Versicherungsbedingungen

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

Die EVT finden Sie zusammen mit der AgrarPolice in R+V CONNECT.

Für die Ertragsschadenversicherung haben wir hier zusätzliche, nicht über R+V Connect abrufbare, Risikofragebögen abgelegt:

Antragsanlagen Bayern

Schaden-Beispiele

Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

Online-Schadenmeldung: Kunden können alle anzeigepflichtigen Tierseuchen für Rinder, Schweine und Geflügel schnell und unkompliziert melden über www.ruv.de.

Schaden-Beispiele zur EVT-Basisdeckung:

  • Eine Altkuh ist an TBC erkrankt. Die gesamte Herde muss getötet und der Betrieb für 6 Monate geschlossen werden. Die Tierseuchenkasse ersetzt nur den Verkehrswert der getöteten Tiere. Den etwa gleich hohen Ertragsausfallschaden übernimmt die Ertragsschadenversicherung.
  • Auf einem Nachbarbetrieb wird Schweinepest festgestellt. Rund um das Seuchengehöft werden für die Dauer von drei Monaten Sperr- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Die in diesem Gebiet betroffenen Betriebe erhalten keine Entschädigung von der Tierseuchenkasse. Bei versicherten Betrieben übernimmt die Ertragsschadenversicherung den entstandenen Unterbrechungsschaden.

Schaden-Beispiele zur EVT-Premiumdeckung:

  • Mehr als die Hälfte einer Milchkuhherde muss wegen einer übertragbaren Eutererkrankung ersetzt werden. Staatliche Entschädigungsleistungen gibt es dafür nicht. Die Ertragsschadenversicherung übernimmt den entstandenen Schaden.
  • In einem Mastschweinebestand kommt es zu einer massiven Durchfallerkrankung durch bakterielle Erreger. Bei gleichbleibendem Futterverbrauch gehen die Tageszunahmen zurück. Die Tierverluste nehmen zu – ebenso die Kosten für tierärztliche Behandlung sowie für Stallreinigung und Desinfektion. Beeinträchtigungen an der Fleischqualität verursachen zusätzlich Mindererlöse bei der Vermarktung.

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