Ab sofort (gültig ab 1.8.2024) Modifizierung des regionalen Zeichnungsstopps für ASP-Ernte.
Die ASP-Ernte kann nur eingeschränkt neu abgeschlossen bzw. bei bestehenden Verträgen erweitert werden.
Folgende Bundesländer und PLZ-Gebiete sind weiterhin bzw. neu vom Akquise-Stopp betroffen:
¹ Eine Anbaumeldung für versicherte Betriebe ist nur erforderlich, wenn sich
- die Hektarwerte um mehr als 20 % erhöht haben.
² Der Unterversicherungsverzicht in Höhe von 20% gilt bei der Erfüllung folgender Voraussetzungen:
- die bei Antragstellung zur Versicherungssummenermittlung angenommenen Hektarwerte entsprechen dem tatsächlichen Wert zu diesem Zeitpunkt,
- die Gesamtflächen der versicherten Kulturarten des Betriebes werden abgesichert und
- die Hektarwerte liegen innerhalb der vorgegebenen Spanne (siehe Antrag: Mindest- Höchsthektarwerte für landwirtschaftlicher Kulturpflanzenarten).
³ Die Überprüfung und Meldung des realistischen Hektarwertes sind jedoch zu empfehlen.
Dokument | Bestellnummer |
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Ernteversicherung Afrikanische Schweinepest (ASP) - Kundeninformation | Download |
R+V-ASP-Ernteversicherung - Argumentationshilfe | Download |
Meldebogen ASP-Ernteversicherung | Download |
Es gilt ein Akquise-Stopp für die gleichen Restriktionsgebiete wie bei der Ertragsschadenversicherung (EVT Schwein)
Die kostenfreite Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.