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Ernteversicherung Afrikanische Schweinepest

Ab sofort (gültig ab 1.8.2024) Modifizierung des regionalen Zeichnungsstopps für ASP-Ernte.

Die ASP-Ernte kann nur eingeschränkt neu abgeschlossen bzw. bei bestehenden Verträgen erweitert werden.

Afrikanische Schweinepest (ASP): Modifizierung des regionalen Zeichnungsstopps für die EVT Schwein, ASP-Ernte und EVT-Biogas (siehe unten, benannte PLZ-Gebiete).

Es besteht Anfragepflicht im KompetenzCenter Agrar Hannover.. Bei positivem Prüfergebnis kann das ASP-Risiko infolge eines ASP-Ausbruchs im Hausschweinebestand (= direkte Betroffenheit oder Lage in Schutz- bzw. Überwachungszone) abgesichert werden. Nicht versichert ist die unmittelbare Betroffenheit, die durch Restriktionsmaßnahmen infolge eines ASP-Ausbruchs im Wildschweinebestand entsteht (Lage im Kerngebiet, der Infizierten Zone und der Pufferzone).
Der Ausschluss erfolgt über die Dokumentation in einer Klausel.

Folgende Bundesländer und PLZ-Gebiete sind weiterhin bzw. neu vom Akquise-Stopp betroffen:

Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern
010xx, 011xx, 013xx, 014xx, 015xx, 016xx, 018xx, 019xx, 026xx, 027xx, 028xx, 029xx, 030xx, 031xx, 032xx, 049xx, 152xx, 153xx, 158xx, 162xx, 163xx, 165xx, 167xx, 172xx, 173xx

Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg
551xx, 552xx, 554xx, 555xx, 563xx, 603xx, 604xx, 605xx, 613xx, 614xx, 630xx, 631xx, 632xx, 633xx, 635xx, 637xx, 638xx, 642xx, 643xx, 644xx, 645xx, 646xx, 647xx, 648xx, 651xx, 652xx, 653xx, 654xx, 655xx, 657xx, 658xx, 659xx, 670xx, 671xx, 672xx, 673xx, 674xx, 675xx, 681xx, 682xx, 683xx, 685xx, 686xx, 687xx, 688xx, 691xx, 692xx, 694xx, 695xx, 749xx

Produkt-Highlights

  • Kostenfreie Deckungserweiterung für Wertminderungen bei Ernteerzeugnissen
  • Hygienisierungskosten sind jetzt für alle Bestandskunden mitversichert
  • Keine routinemäßige jährliche Anbaumeldung vorgeschrieben
  • kleinere Veränderungen, die unterhalb bestimmter Grenzen¹ liegen - sind durch den Unterversicherungsverzicht² abgedeckt
  • Anbau neuer Kulturarten - ist durch die Vorsorgeregelung in Höhe der Mindest- und Höchsthektarwerte für Bodenerzeugnisse meist automatisch mitversichert³


¹ Eine Anbaumeldung für versicherte Betriebe ist nur erforderlich, wenn sich

- die Anbaufläche um mehr als 10 % oder

- die Hektarwerte um mehr als 20 % erhöht haben.

² Der Unterversicherungsverzicht in Höhe von 20% gilt bei der Erfüllung folgender Voraussetzungen:

- die bei Antragstellung zur Versicherungssummenermittlung angenommenen Hektarwerte entsprechen dem tatsächlichen Wert zu diesem Zeitpunkt,
- die Gesamtflächen der versicherten Kulturarten des Betriebes werden abgesichert und
- die Hektarwerte liegen innerhalb der vorgegebenen Spanne (siehe Antrag: Mindest- Höchsthektarwerte für landwirtschaftlicher Kulturpflanzenarten).

³ Die Überprüfung und Meldung des realistischen Hektarwertes sind jedoch zu empfehlen.

Verkaufsunterstützung

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Aktuelle Bedingungen

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Merkblatt zur Datenverarbeitung

Merkblatt zur Datenverarbeitung (R+V und KRAVAG)

Es gilt ein Akquise-Stopp für die gleichen Restriktionsgebiete wie bei der Ertragsschadenversicherung (EVT Schwein)

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Formulare

Schaden-Hotline

Die kostenfreite Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

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