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Vertrauensschadenversicherung

Die R+V-Vertrauensschadenversicherung schützt vor den Folgen krimineller Straftaten im Geschäftsverkehr eines Unternehmens. Der Geschäftsverkehr basiert auf Vertrauen sowohl zu den Mitarbeitern des Unternehmens als auch gegenüber den Geschäftspartnern, Subunternehmern oder Dritten. Dieses Vertrauen wird oft in betrügerischer Absicht – auch mit Hilfe des Internets – missbraucht und führt im Betrieb zu existenziellen Schadenhöhen.

Der Schutz vor den Folgen betrügerischer Handlungen schließt Deckungsfreiräume u.a. in der Cyber-, Warenkredit-, Transport- oder D&O-Versicherung.

Den Erklärfilm zur VSV finden sie hier.

+++! NEU !+++ 

AVB der Vertrauensschadenversicherung (Individual) überarbeitet und Fabrikationsrisiko integriert

Ab dem 01.05.2024 stehen Firmenkunden im Individualgeschäft neue Versicherungsbedingungen in der Vertrauensschadenversicherung zur Verfügung. Bei Schäden durch Vertrauenspersonen gab es keine inhaltlichen Änderungen. Bei den versicherten Schäden durch Dritte wurde die Klausel "Missbräuchliche Kontoverfügung" integriert. Sie versichert bis zu einem Sublimit von 100.000 EUR "Social Engineering". Dabei wählt der Täter den Menschen als vermeintlich schwächstes Glied der Sicherheitskette aus, um seine kriminellen Absichten in die Tat umzusetzen. Er nutzt dabei menschliche Eigenschaften wie Vertrauen, Hilfsbereitschaft, Angst oder Respekt vor Autorität aus und erlangt über die "ergaunerte" TAN Zugang zum Geschäftskonto des betroffenen Unternehmens.

Eine weitere Ergänzung betrifft das Fabrikationsrisiko. Fällt der Versicherungsnehmer auf einen gefälschten Auftrag eines Dritten herein, so besteht jetzt auch Versicherungsschutz, wenn die Leistung nach einem angeblichen Auftrag nicht erbracht wurde, weil der Versicherungsnehmer die Täuschung erkannt hat. In diesem Fall ersetzt R+V die entstandenen Selbstkosten.

Sowohl die "Missbräuchliche Kontoverfügung" (Sublimit 25.000 EUR) als auch das "Fabrikationsrisiko" werden den Firmenkunden dann auch über die UnternehmensPolice per Leistungs-Plus-Zertifikat angeboten.

+++! Hinweis !+++ 

Hinweis: Betrugsschutz (Ausschnittsdeckung Betrug durch Dritte der R+V-Vertrauensschadenversicherung)

R+V bietet Firmenkunden mit einem Jahresnettoumsatz bis 100 Mio. EUR die Möglichkeit, neben der umfassenden Vertrauensschadenversicherung auch nur Vermögensschäden durch betrügerische Handlungen von Dritten zu versichern. Es können Versicherungssummen bis 500.000 EUR vereinbart werden. Wichtig ist die Deckung für Kunden mit einer Warenkreditversicherung (WKV). Denn fallen diese einem Warenbestellbetrug zum Opfer und versenden Ware an einen Betrüger, erhalten sie keine Entschädigungsleistung aus ihrer WKV. Die Ausschnittsdeckung beinhaltet neu auch das Fabrikationsrisiko. Die missbräuchliche Kontoverfügung kann optional mitversichert werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter Antrag und Bedingungen.

+++! Hinweis !+++ 

Wirtschaftsschutzpolice – Cyber und VSV kombiniert in einem Vertrag

R+V bietet ab dem 01.04.22 die R+V-WirtschaftsschutzPolice an. Ein am Markt einzigartiges Produkt, welches die Absicherung von IT-Risiken bei Verlust, Veränderung oder Beschädigung von Daten über Informations- oder Telekommunikationsgeräten mit der Absicherung von Risiken aus wirtschaftskriminellen/betrügerischen Handlungen im digitalen Geschäftsverkehr kombiniert.

Über die aufeinander abgestimmten Bedingungen der Cyber- und Vertrauensschadenversicherung erhalten Firmenkunden eine umfassende Versicherungslösung. 

Ausgerichtet auf mittelständische Unternehmen bis zu 250 Mio. EUR Jahresumsatz und auswählbaren Versicherungssummen bis zu 3 Mio. EUR spricht die R+V-WirtschaftsschutzPolice Kunden mit einem Umsatz oberhalb der Unternehmenspolice an.

Details unter R+V-WirtschaftsschutzPolice (WSP)

Produkt-Highlights

  • Verzicht auf die Anwendung des § 81 Abs. 2 VVG (keine Kürzung der Entschädigung im Schadensfall) bei Absicherung der Wirtschaftskriminalität
  • Folgekosten sind bis zur Höhe der vollen Versicherungssumme versichert – kein Sublimit für Schäden durch Dritte
  • Bei Ausfall einer versicherten Person durch eine Körperverletzung sind Folgekosten bis hin zu einer Betriebsunterbrechung versichert
  • Nach Schäden durch Vertrauenspersonen (außer wissentlicher Pflichtverletzung) genügt bis zu einer Schadenhöhe von  25.000 EUR ein einfaches Schuldanerkenntnis
  • HPC: Psychologische Hilfe bei Belastungs-reaktionen einer versicherten Person im Kontext eines Schadensfalls

 

Auszeichnungen

 

 

 

 

Verkaufsunterstützung

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

Dokument Bestellnummer
R+V-Vertrauensschaden Leistungsübersicht Download
R+V-Vertrauensschaden Beraterinformation nur im Intranet

R+V-Vertrauensschaden Kundeninformation

nur im Intranet

Aktuelle Bedingungen

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Merkblatt zur Datenverarbeitung (R+V und KRAVAG)

Zielgruppe

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 10 Mio. EUR (Umsatztarif)
  • Groß- und Industriebetriebe mit einem Jahresumsatz über 10 Mio. EUR (Personentarif)
     

Informationen zum Tarifrechner der Vertrauensschadenversicherung

Im Standardgeschäft (bis 10. Mio. € Jahresumsatz und /oder bis 1 Mio. € Versicherungssumme) erfahren Sie die Konditionen der VSV (IuW) im Rahmen der Unternehmenspolice über R+V CONNECT (inkl. etwaiger Bündelungsrabatte) oder über die Internetanwendung www.do-rechner.de, worüber die VSV als einzelvertragliche Lösung beantragt werden kann.

Darüber hinaus (Individualgeschäft) wenden Sie sich bitte an ihren Direktionsbeauftragten Kredit oder Maklerbetreuer Kredit.

Schaden-Beispiele

Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

Fake President: Betrug durch Vorspiegelung einer falschen Identität

Externe Täter geben sich als ein Organ des Unternehmens (VN), häufig als Vorstandsmitglied bzw. Geschäftsleitung, aus und sprechen per E-Mail oder Fax einen Mitarbeiter der Finanzabteilung an. Oft geht dieser gefälschten Nachricht ein vorbereitender Anruf voraus. Unter Vorspiegelung der (falschen) Tatsache, dass es sich um geheime / vertrauliche Angelegenheit handele, von der strategische Weichenstellungen im Unternehmen abhängt, wird der angeschriebene Mitarbeiter angewiesen, eine dringende Überweisung auszuführen. Auf Grund der vermeintlichen Wichtigkeit der Transaktion fühlen sich die Mitarbeiter geschmeichelt und (häufig) gleichzeitig unter Druck gesetzt. Derart psychologisch manipuliert, werden die geforderten Überweisungen / Handlungen umgehend ausgeführt und die üblichen Schutzfunktionen außer Acht gelassen. Üblicherweise wird das Geld auf ein bis dato unbekanntes (ausländisches) Konto überwiesen – eine Rückholung des Geldes ist so gut wie nie erfolgreich.

Fake Identity: Betrug durch Nutzung einer fremden Identität

Externe Täter geben sich als Kunde / Neukunde (des VN) aus und bestellen Waren. Mit plausiblen Erklärungen erwirken sie, dass die Lieferung an eine von der üblichen abweichenden Lieferadresse geschickt wird. Da die Identität einer tatsächlich existierenden Firma genutzt wird, schöpfen die Betrugsopfer zunächst keinen Verdacht. Der Betrug wird erst bemerkt, wenn die Ware weg ist, der vermeintliche Kunde die Ware nicht bezahlt oder im Falle einer bestehenden Kundenverbindung sich die „echte Firma“ meldet und die Lieferung der Ware anmahnt. Bei der Lieferadresse handelt es sich häufig um Briefkasten-Adressen / leere Geschäftsräume oder die Ware wurde abgefangen.

 

 

 

 

Payment Diversion: Betrug durch Umleitung von Zahlungsströmen

Betrüger versenden gefälschte Mitteilungen von vermeintlichen Geschäftspartnern oder Lieferanten an den VN. Ziel ist es, die Bezahlung für Waren oder erbrachte Dienstleistungen auf abweichende Konten umzuleiten. In der Regel behaupten die Betrüger, dass sich die bisher vereinbarten Bankverbindungen geändert hätten und der Zahlungsverkehr ab sofort über die neue Bankverbindung abgewickelt werden solle. Bei dieser Konstellation erlangen die Täter die Informationen (z.B. Rechnung über eine getätigte Lieferung) oftmals bei Vertragspartnern des VN. Eine Betroffenheit der IT/Daten des VN selbst liegt dabei nicht vor.

 

 

 

 

 

Diebstahl

Einige Mitarbeiter eines Unternehmens für Baustoffe entwendeten über einen längeren Zeitraum Waren und verkauften die gestohlenen Produkte weiter oder nutzten sie persönlich. Im Zuge verdeckter Ermittlungen konnten die Täter identifiziert werden. Die Höhe des verursachten Schadens: 45.900 EUR. Zwei der Täter haben den von ihnen verursachten Schaden beglichen, die anderen die gegen sie geltend gemachten Forderungen anerkannt.

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