Aktuell zeichnen wir keine ASP-Ernteversicherungen.
¹ Eine Anbaumeldung für versicherte Betriebe ist nur erforderlich, wenn sich
- die Anbaufläche um mehr als 10 % oder
- die Hektarwerte um mehr als 20 % erhöht haben.
² Für diese Kulturen gilt als Versicherungssumme (VSU) der Mindesthektarwert gemäß der Tabelle Mindest- und Höchsthektarwerte für Bodenerzeugnisse (XLSM, 242 KB). Nur wenn eine Kultur nicht in dieser Tabelle geführt wird, entfällt für diese Kultur die automatische Mitversicherung.
Versichert sind Ertragsschäden in der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion durch
1. Verminderung der Ernteerträge
2. Unterbrechung oder Ausfall in der Pflanzenproduktion,
wenn die versicherten Flächen auf behördliche Anordnung einer Beschränkung bzw. einem Nutzungsverbot aufgrund der anzeigepflichtigen Tierseuche Afrikanische Schweinepest unterliegen.
Anbaumeldung
Eine Anbaumeldung für die versicherten Betriebe ist nur erforderlich, wenn sich
In diesen Fällen verwenden Sie den Meldebogen ASP-Ernteversicherung (XLSM, 73 KB). Für die schnelle und sichere Zuordnung zum Bestand sind VSNR und KDNR Pflichtfelder. Bitte tragen Sie je Kulturart Fläche und Hektarwert ein. Die Summen werden automatisch ermittelt. Mit dem Versende-Button wird die Anbaumeldung an die R+V geschickt. Falls das nicht funktioniert, bitte den ausgefüllten Meldebogen als Exceldatei per E-Mail senden an G_ASP_Ernte@ruv.de mit dem Betreff ASP-Meldebogen + entsprechende VSNR.
Die kostenfreite Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.