Anhaltende Regenfälle als auch Schneeschmelzen sorgen immer wieder für Flüsse und Bäche, die über die Ufer treten. Dies hat mehr oder minder schwere Überschwemmungen zur Folge (z. B. die Flutkatastrophe im Ahrtal).
Zur besseren Einschätzung des Risikos von Starkregenschäden hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) eingeführt und in die ZÜRS-Zone integriert. Abhängig von der Lage wird das Gebäude einer der drei Gefährdungsklassen zugeordnet. Je tiefer ein Gebäude liegt, je länger das Wasser darinsteht, desto höher ist der Schaden.
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SGK 1 (geringere Gefährdung) – Gebäude, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen.
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SGK 2 (mittlere Gefährdung) – Gebäude, die in der Ebene oder im unteren/mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in der Nähe eines Baches liegen.
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SGK 3 (hohe Gefährdung) – Gebäude, die im Tal oder in der Nähe eines Bachs liegen.
 
Zum 01.01.2024 wird der Tarif für den Sach-Baustein des KRAVAG-Logistic-Vertrags auf Basis der Empfehlung des GDV angepasst und um die Starkregengefährdungsklasse erweitert.
Mit der Umsetzung folgen wir nicht nur der GDV-Empfehlung, sondern auch der Entwicklung des Markts und dem Vorgehen der R+V Versicherung (Sach-Firmen-Versicherung).
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