Basis-Renten werden gerne für die Altersvorsorge genutzt. Der Grund: Mit flexiblen Zuzahlungen kann die Steuerlast gegen Jahresende noch gesenkt und die Altersvorsorge erhöht werden.
Gerade wenn sich aus den Vorausberechnungen für das Jahresergebnis hohe Einkommensteuerzahlungen ergeben würden, ist eine Zuzahlung eine hervorragende Möglichkeit zur Reduzierung.
Beiträge zur Altersvorsorge in der 1. Schicht – also auch zu Basis-Renten – sind in diesem Jahr erstmalig zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Konkret heißt das: Für Singles sind bis zu 26.528 Euro steuerlich gefördert, für zusammenveranlagte Ehepaare sogar bis zu 53.056 Euro. Mit einer Zuzahlung können diese Beiträge flexibel aufgestockt oder vollständig ausgeschöpft werden.
Möglichkeiten der Zuzahlung
Ihre Kunden können Zuzahlungen einfach durch eine Überweisung auf unser Konto mit der Vertragsnummer und dem Stichwort „Zuzahlung 2023“ leisten (IBAN DE97 5006 0400 0080 1453 17). Wie hoch die Zuzahlungen in die Basis-Renten-Verträge bei uns jeweils sein können, ist in den Verträgen individuell geregelt.
Für unsere Kunden in der fondsgebundenen Basis-Rente ohne Garantie bieten wir wieder einen erweiterten Service an (Verträge ab 7/2019): Sie erhalten von uns per Brief einen QR-Code, mit dem sie direkt die Zuzahlung auslösen können. Dabei erfahren sie auch, wie hoch das zusätzliche Kapital zum Rentenbeginn durch eine Zuzahlung sein kann.
Nutzen Sie gemeinsam mit Ihren Kunden die Herbstzeit zur Altersvorsorge – und zum Steuern sparen!
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