Zusätzlicher Versicherungsschutz für den Fahrer
Die Fahrerschutz-Versicherung ergänzt die Kfz-Haftpflicht und dient zur Absicherung des Fahrers bei selbst- oder mitverursachten Unfällen. Bei unfallbedingtem Krankenhausausenthalt ab 5 Tagen wird Schmerzensgeld geleistet. Weiterhin werden z.B.: Kosten für Verdienstausfall, Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbaumaßnahmen. Im Todesfall des berechtigten Fahrers zahlen Hinterbliebenengeld für nahe Angehörige.
Alle Dokumente finden Sie hier im Produktfinder Kfz.
Die Fahrerschutz-Versicherung ist bei Pkw, Camping-Kfz und Krafträder, sowie für Fahrzeuge in der Branchen und Flottenpolice abschließbar. Dies gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsverträge. Voraussetzung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit mehr als der gesetzliche Mindestdeckung.
Geleistet wird bei tatsächlich entstandenen Personenschäden, soweit diese nicht anders geltend gemacht werden können.
Folgende Leistungen Dritter bleiben unberücksichtigt bzw. werden nicht angerechnet:
alle Pkw, Camping-Kfz und Krafträder-Halter mit einer Kfz-Haftpflicht über der gesetzlichen Mindestdeckung. Achtung: Bei Abschluss einer Fahrerschutzversicherung für Krafträder beträgt das Mindestalter des Fahrers 23 Jahre.
Neu- und Ersatzgeschäft kann ausschließlich in R+V CONNECT gerechnet und beantragt werden.
Anträge Neu- und Ersatzgeschäft in R+V CONNECT
eVB können über R+V CONNECT oder auf der Seite Tarifrechner > eVB generiert werden.
Die kostenfreien Schaden-Hotlines 0800 533-1111 (R+V) und 0800 533-1131 (KRAVAG) sind für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.