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Fahrerschutz-Versicherung

Zusätzlicher Versicherungsschutz für den Fahrer

Die Fahrerschutz-Versicherung ergänzt die Kfz-Haftpflicht und dient zur Absicherung des Fahrers bei selbst- oder mitverursachten Unfällen. Bei unfallbedingtem Krankenhausausenthalt ab 5 Tagen wird Schmerzensgeld geleistet. Weiterhin werden z.B.: Kosten für Verdienstausfall, Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbaumaßnahmen. Im Todesfall des berechtigten Fahrers zahlen Hinterbliebenengeld für nahe Angehörige.

Produkt-Highlights

  • Versichert Fahrer bereits ab 17 Jahre
  • Leistung werden unabhängig davon erbracht, ob der Unfall selbstverursacht war oder nicht
  • Keine Leistungseinschränkung bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers
  • Günstiger Jahresbeitrag von 32,90 EUR

Verkaufsunterstützung

Alle Dokumente finden Sie hier im Produktfinder Kfz.

Aktuelle Bedingungen

Die Fahrerschutz-Versicherung ist bei Pkw, Camping-Kfz und Krafträder, sowie für Fahrzeuge in der Branchen und Flottenpolice abschließbar. Dies gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsverträge. Voraussetzung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit mehr als der gesetzliche Mindestdeckung.

Geleistet wird bei tatsächlich entstandenen Personenschäden, soweit diese nicht anders geltend gemacht werden können.

Leistungen:

  • Schmerzensgeld (bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens fünf Tagen)
  • Verdienstausfall
  • Haushaltshilfe
  • Behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Bis zu 20 Mio. EUR je Schadensfall immer dann, wenn kein anderer dafür aufkommt
  • Im Todesfall des berechtigten Fahrers zahlen wir z.B.
    - eine Hinterbliebenenrente (z.B. Witwen-oder Waisenrente),
    - ein Hinterbliebenengeld für nahe Angehörige.

Folgende Leistungen Dritter bleiben unberücksichtigt bzw. werden nicht angerechnet:

  • Private Krankentagegeldversicherung
  • Private Krankenhaustagegeldversicherung
  • Lebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Nicht geleistet wird bei

  • vorsätzlicher Herbeiführung
  • Schäden, bei denen der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand
  • Schäden, die von einem Versicherungsnehmer ohne gültige Fahrerlaubnis verursacht wurden
  • Ansprüchen Dritter (z. b. Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber)
  • Schäden durch Kernenergie
  • Beteiligung an behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und deren Übungsfahrten. (Die Teilnahme an einem nicht genehmigten Rennen ist eine Pflichtverletzung!)

Zielgruppe

alle Pkw, Camping-Kfz und Krafträder-Halter mit einer Kfz-Haftpflicht über der gesetzlichen Mindestdeckung. Achtung: Bei Abschluss einer Fahrerschutzversicherung für Krafträder beträgt das Mindestalter des Fahrers 23 Jahre.

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Aktuelle Tarifanhänge 

Tarifrechner

Neu- und Ersatzgeschäft kann ausschließlich in R+V CONNECT gerechnet und beantragt werden.

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

Anträge

Anträge Neu- und Ersatzgeschäft in R+V CONNECT

Elektronische Versicherungsbestätigung

eVB können über R+V CONNECT oder auf der Seite Tarifrechner > eVB generiert werden.

Schaden-Beispiele

Die kostenfreien Schaden-Hotlines 0800 533-1111 (R+V) und 0800 533-1131 (KRAVAG) sind für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

  • Der Fahrer eines Pkw gerät auf vereister Fahrbahn ins Schleudern und prallt gegen einen Baum. Trotz angelegtem Sicherheitsgurt und Airbag wird der Fahrer so schwer verletzt, dass er zwei Monate arbeitsunfähig ist. Für ihn als Selbstständigen bedeutet das totalen Verdienstausfall. Die Versicherung ersetzt die ausgefallenen Einnahmen und bezahlt eine Haushaltshilfe, die ihn so lange versorgt, bis er das selbst wieder eigenständig übernehmen kann.
  • Eine junge Frau nutzt das Fahrzeug ihrer Eltern, für das eine Fahrerschutz-Versicherung besteht, für ihre Fahrt zur Arbeit. Dabei verschuldet sie einen Verkehrsunfall, bei dem sie selbst schwer verletzt wird. Sie muss mehrere Wochen im Krankenhaus bleiben. Die Fahrerschutz-Versicherung erstattet die nach Ablauf der Lohnfortzahlung entstehenden Einkommenseinbußen, die Eigenanteile an den Heilkosten und ein Schmerzensgeld.

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