und was Sie darüber wissen sollten
Die Lebenserwartung steigt - der gesetzliche Rentenanspruch sinkt.
Was bedeutet das für Ihren Kunden?
Die steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenraten, neue Regelaltersgrenzen, eine veränderte Steuersituation… alles Dinge, die Einfluss auf die Höhe der gesetzlichen Rente Ihres Kunden haben. Werden die finanziellen Einkünfte Ihres Kunden im Alter ausreichen, seinen jetzigen Lebensstandard zu wahren?
Die jährliche Renteninformation soll helfen, den finanziellen Ruhestand zu planen. Was muss Ihr Kunde beim Lesen seiner Renteninformation beachten?
Bei den ausgewiesenen Rentenbeträgen im Rentenbescheid handelt es sich um Bruttobeiträge. Nachfolgend ein kleiner Auszug aus den Fakten, die die zukünftige Rente Ihres Kunden weiter reduzieren:
Auf den ausgewiesenen Rentenbetrag fallen im Rentenbezug Steuern nach dem individuellen Steuersatz an (je nach Einkommen zwischen 0 und 42 %). Von der Rente sind 2016 72 % als Einkommen zu versteuern.
Der zu versteuernde Anteil steigt jährlich um 2 % ab 2020 um 1 % auf 100 % im Jahr 2040. Jährliche Rentenerhöhungen sind ab dem persönlichen Rentenbeginn immer zu 100 % zu versteuern.
Nach Verabschiedung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes vom 23.06.2014 besteht für besonders langjährig Versicherte der Jahrgänge 1951 bis 1963 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente zu gehen.
Dokument | Bestellnummer |
---|---|
Intelligentes PDF | 833767105240080 |