Das ist neu seit August 2022
Mit den neuen Delegierten Verordnungen zur IDD wird die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden im Rahmen der Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung in wenigen Tagen in der Versicherungsberatung Pflicht. Berater müssen die individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden im Gespräch erfragen und diese bei der Empfehlung eines Produkts berücksichtigen.
Möchte der Kunde nachhaltige Aspekte einbeziehen, kann er bestimmen wie. Es gibt dabei drei vorgegebene Kategorien:
Egal, ob sich Ihr Kunde für Congenial privat – Fondspolice ohne Garantie – oder für Congenial privat garant – Fondspolice mit Garantie – entscheidet, er hat die Möglichkeit seine Altersvorsorge nachhaltig zu gestalten. Wie genau?
Hinweis:
Die Nachhaltigkeitsinformationen der Fonds, die uns von den Fondsgesellschaften zur Verfügung gestellt werden, bestimmen u.a. die Nachhaltigkeitsklassifikation der fondsgebundenen Produkte. Da die Fondsgesellschaften die Klassifikation ihrer Produkte laufend anpassen können, ist auch die Klassifikation des Fondgebundenen Produktes an diese Anpassungen gebunden. Wegen der Dynamik der Finanzmärkte muss jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Informationen oder dem (evtl. auch irrtümlichen) Vertrauen auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich daher vor dem Fondserwerb auf der Internetseite der jeweiligen Fondsgesellschaft.
Weitere Informationen zur Einstufung der Fonds finden Sie im Tarif-Rechner.
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu den beiden Fondspolicen sind unter dem Produktnamen für Sie verlinkt: