Die nachfolgend aufgeführten Verbraucherinformationen / Bedingungen werden nach Bedarf aktualisiert und stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt vor, dass den Kundinnen und Kunden alle vorvertraglichen Informationen vor der Abgabe der Vertragserklärung auszuhändigen sind. Die Versicherungsbedingungen können durch den Makler per E-Mail verschickt werden, sofern nicht der Kunde durch eine schriftliche Erklärung (Verzichtserklärung vorvertragliche Information) auf diese Informationen vor Abgabe der Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet. Neben den Versicherungs-Bedingungen sind auch zukünftig alle weiteren vorvertraglichen Informationen nach § 7 VVG dem Kunden form- und fristgerecht vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden zur Verfügung zu stellen. Da Interessenten die Bedingungen "aktiv verschafft und in Textform überreicht" werden müssen, reicht eine ausschließliche Bereitstellung im Internet rechtlich nicht aus.
Condor Aufgeschobene Rentenversicherung "Gruppe" (9Q17)
Condor Aufgeschobene Rentenversicherung mit flexibler Todesfall-Leistung "Gruppe"(9F14)
Condor Aufgeschobene Rentenversicherung mit Hinterbliebenenrente (9O10)
Condor Aufgeschobene Rentenversicherung mit kollektiver Hinterbliebenenabsicherung (9K10)
Condor Sofortbeginnende Rentenversicherung (9L09)
Condor Sofortbeginnende, zeitlich befristete Rentenversicherung (9M08)