Der Krieg in der Ukraine schockiert auch die R+V. Unser Vorstandsvorsitzender Dr. Norbert Rollinger hat sich unmissverständlich geäußert, dass der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine nicht den Werten unseres Unternehmens entspricht und die R+V hinter dem ukrainischem Volk steht.
Als Versicherer sind wir geschäftlich von diesem Krieg kaum betroffen. Das Unternehmen hat weder aus Kapitalanlagesicht, noch aus Versicherungssicht ein größeres Engagement in der Region. So liegen die gesamten Investments in Russland deutlich unter 0,5 Prozent der Kapitalanlagen. Anfang des Jahres hat die R+V ihr Exposure in dem Land noch einmal reduziert. Ähnliches gilt für die Ukraine.
Damit Sie für Ihre Arbeit immer auf dem aktuellsten Stand sind, finden Sie alle Meldungen rund um das R+V-Geschäft bezüglich des Ukraine-Kriegs gesammelt auf dieser Seite.
Datum | Themen |
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31.05.2022 | Kfz-Versicherung für Geflüchtete |
03.05.2022 | Transport: Neuregelung wegen Ukraine-Krieg |
12.04.2022 | Hunde von Geflüchteten sind mitversichert |
05.04.2022 | Kündigung der politischen Risiken |
11.03.2022 | Unfallschutz für Helfer PHV: Erweiterung versicherter Personenkreis PKW von ukrainischen Kriegsflüchtlingen Beitragsfreistellung Hilfsgütertransporte |
08.03.2022 | Neuregelung wegen Ukraine-Krieg |
Der Krieg in der Ukraine wirft einige Fragen hinsichtlich des Versicherungsschutzes in der Kfz-Versicherung auf: Unser FAQ hilft hier weiter.
Nein. Auch in Kriegsgebieten besteht Versicherungsschutz für Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden (z. B. Verkehrsunfall durch eine Vorfahrtverletzung, Auffahrunfall).
Wird das Fahrzeug - wie bei einem Terroranschlag - jedoch als Waffe eingesetzt, greift in der Regel der Vorsatz-Ausschluss (A.1.5.1 AKB).
Die Ukraine liegt vollständig, Russland teilweise im geografischen Geltungsbereich Europa. Dieser Geltungsbereich kann nicht einseitig von uns eingeschränkt werden, da er auf § 1 Kfz-Pflichtversicherungsverordnung basiert.
Sowohl die Ukraine als auch Russland sind Mitglieder des sogenannten "Grüne Karte"-Abkommens. Es gibt derzeit (Stand 09.03.2022) keinen Beschluss der Dachorganisation der Länderbüros, dass insbesondere die Mitgliedschaft Russlands suspendiert ist.
Insofern können bzw. müssen (siehe Geltungsbereich oben) wir weiterhin IVK als Nachweis einer Haftpflichtversicherung auch für die Ukraine (Länderkürzel UA) ausstellen. Dies gilt wie bisher nur für Fahrzeuge, die bei uns versichert sind; für Fahrzeuge, die z. B. in der Ukraine versichert sind, dürfen wir keine IVK ausgeben.
Russland (Länderkürzel RUS) ist in unseren IVK standardmäßig gestrichen. Die Freizeichnung sollte weiterhin nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Nach der sogenannten Kriegsklausel (A.2.10.3 AKB) besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die direkt oder indirekt durch Kriegsereignisse verursacht werden (z. B. eine Bombe schlägt in ein Fahrzeug ein oder das Fahrzeug wird beschossen). Der Ausschluss ist nicht auf das Territorium der kriegführenden Staaten begrenzt, d. h. auch Schäden durch z. B. eine fehlgeleitete Rakete, die das Fahrzeug in einem angrenzenden Staat trifft, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Doch: Für die in der Kaskoversicherung gedeckten Gefahren besteht weiterhin Versicherungsschutz (z. B. Sturm oder Hagel, Tierkollision, "normaler" Verkehrsunfall, der auch ohne den Krieg eingetreten wäre). Bei einigen versicherten Gefahren kann jedoch eine kriegerische Handlung der Auslöser sein, so dass der Risikoausschluss greift (z. B. bei Brand oder Explosion).
Seit 01.06.2022 müssen Geflüchtete das Bestehen einer Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nachweisen. Informationen dazu finden Sie hier: Kfz-Versicherung für Geflüchtete und hier Grenzversicherung Ukraine (ruv.de).
Da die Ukraine kein EU-Land ist, ist ein ukrainischer Führerschein im Normalfall nur für sechs Monate in Deutschland gültig. Zudem muss eine deutsche Übersetzung des Dokuments mitgeführt werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat im Internet verlautbart, dass derzeit auf die Übersetzung verzichtet wird und dass ukrainische Führerscheine gültig sind, solange sich die Flüchtlinge vorübergehend in Deutschland aufhalten; das lässt allerdings offen, inwieweit die vorgenannte Sechs-Monats-Frist anwendbar ist. Nach Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland muss der Führerschein innerhalb von sechs Monaten umgeschrieben werden.
Wir bieten Versicherungsschutz im Rahmen der üblichen Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung, d. h. insbesondere die Kriegsklausel in der Kaskoversicherung bleibt unverändert bestehen.