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Hochwasser: Reparaturfreigabe

Erleichterung bei der Schadenmeldung.

Wir erleichtern Ihnen die Meldung von Hochwasser- und weiteren Unwetterschäden vom 31.05. bis 10.06.2024.

Für viele Menschen in den Hochwassergebieten in Baden-Württemberg und Bayern gibt es laut Wetterdienst weiter keine Entwarnung: Dämme halten nicht stand, Menschen müssen evakuiert werden. Das volle Ausmaß der Schäden wird sich erst nach Rückzug des Wassers darstellen und Schadenmeldungen steigen: Wir wollen proaktiv handeln und geben Ihnen die Möglichkeit technische Reparaturfreigaben bei Sachschäden zu erteilen. 

Sie im Vertrieb, das R+V Service Center (RSC) und der Innendienst sind berechtigt, eine technische Reparaturfreigabe bis zur Höhe von 10.000 EUR für Privat- und Gewerbekunden zu erteilen. Dies gilt für alle Sachschäden durch Unwetter an den Schadentagen 31.05. bis 10.06.2024. Das bedeutet, wir verzichten (in der Regel) auf eine Besichtigung. 

Auf einem Merkblatt erfahren Sie, welche Informationen und Unterlagen benötigt werden.
Zudem stellen wir Ihnen ein Schadenformular zur Verfügung. Sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden im Schadenfall gleich an und unterstützen Sie sie bei einer unkomplizierten Abwicklung!

Beachten Sie, dass Schäden über 10.000 EUR besichtigt werden – d. h. auch wenn sich zum Beispiel der Schadenaufwand erst später erhöht. Im Zweifel sollten Sie also den Schaden beim RSC melden, damit eine Besichtigung schnellstmöglich veranlasst werden kann.

Korrektes Vorgehen, um Schäden zu melden

Bitte melden Sie generell alle Sach-Schäden an Gebäuden und Inventar sowie alle Kfz-Schäden aus den Unwetterereignissen an das RSC:

  • für Privatkunden über die Unwetterschaden-Hotline 0800 533-1111
  • für Gewerbekunden über die Unwetterschaden-Hotline 0800 533-1205

Bei der Schadenmeldung benötigen wir grundsätzlich folgende Informationen für die Schadenregulierung:

  • Angabe der Versicherungs-Nr.
  • Telefon-/Mobil-Nr. des Kunden
  • Anschrift und ggf. Schaden-Ort
  • Art und Umfang der Beschädigungen
  • Mögliche Angaben zur Schadenhöhe
  • die Dokumentation des Schadens durch aussagekräftige Fotos (Gesamt- und Detailaufnahmen). Maximale Größe 30 MB.

Schicken Sie Fotos nach Anlage des Schadens beim RSC nicht einzeln und sofort. Warten Sie bitte ab, bis Sie vom Kunden die weiteren vereinbarten Belege wie Kostenvoranschläge oder Rechnungen haben und schicken Sie alle Unterlagen dann gebündelt unter Angabe der Schadennummer an: schaden@ruv.de

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