MedizinerPolice: Künftig nicht versicherungspflichtige Tätigkeiten für Ärzte im Ruhestand versichern.
Neue Produkterweiterung in der MedizinerPolice: Zum 01.07.2025 kann die Ruhestandsversicherung ausschließlich für R+V-Bestandskunden umgesetzt werden. Eine Absicherung für Neukunden ist nicht zulässig.
Diese Deckung erstreckt sich auf nicht versicherungspflichtige Tätigkeiten, die der Arzt fortlaufend in seinem Ruhestand ausübt. Die Pflichtversicherung wird in diesem Zuge beendet und das neue Wagnis in den Vertrag aufgenommen. Zur Umsetzung reicht eine Meldung zur Vertragsumstellung an den Innendienst aus.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus gelegentlicher ärztlicher Tätigkeit als Ruheständler, sofern es sich hierbei nicht um die Tätigkeit
in einem Krankenhaus
in eigener Praxis
als Narkosearzt handelt
und keine Versicherungspflicht nach § 95e SGB V besteht
Dazu gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
Vertretung eines vorübergehend verhinderten Arztes (Praxisvertretungen)
Gutachtertätigkeit
ärztliche Freundschaftsdienste im Bekannten- und Verwandtenkreis
ärztliche Sonntags- und Notfalldienste
Erste-Hilfe-Leistungen
Behandlung in Notfällen
Tätigkeit als Arzt auf Veranstaltungen
Jahresbeitrag 100 EUR zzgl. Versicherungssteuer je Arzt
Weitere Informationen zum Thema MedizinerPolice finden Sie auf dieser Seite:
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