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Verbesserte VH-Bedingungen

Update in der Vermögensschaden-Haftpflicht (VH) für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Zum 14.06.2025 gibt es aktualisierte Versicherungsbedingungen.

Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ändern sich die Versicherungsbedingungen in der
Vermögensschaden-Haftpflicht für das Neu- und Ersatzgeschäft.

Die Bedingungen wurden sprachlich modernisiert und noch stärker an die Kundenbedürfnisse angepasst:

Unternehmensberatung, zum Beispiel:

  • Management-Beratung in Fragen zur Strategieentwicklung,

  • Change-Management und Unternehmensnachfolge,

  • Compliance-Beratung,

  • Strategische Beratung zu Themen wie Digitalisierung, Cyber-Security und Cloud-Lösungen

Organisationsberatung, zum Beispiel:

  • Analyse von Strukturen und Abläufen,

  • Beratung zur Geschäftsprozessoptimierung,

  • Beratung im Bereich des Personalmanagements

IT-Beratung zu Softwarelösungen im kaufmännischen Bereich, zum Beispiel:

  • Zur Aufstellung von Handelsbilanzen,

  • Zur Erfüllung steuerlicher Pflichten,

  • In der Lohn- und Gehaltsabrechnung,

  • Im Rechnungswesen,

  • Zu Warenwirtschaftssystemen, wie zum Beispiel Einkauf, Lagerhaltung, Produktion und Vertrieb

 

Der geografische Geltungsbereich wurde geringfügig eingeschränkt:

Versicherungsschutz besteht für die Inanspruchnahme vor Gerichten in Europa, einschließlich der Türkei.

Die Inanspruchnahme vor Gerichten in Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan ist nicht mehr automatisch mitversichert.

Die Verletzung oder Nichtbeachtung außereuropäischen Abgabenrechts ist unverändert mitversichert.

Für diese beiden Zielgruppen stehen gesonderte und aktualisierte Verkaufsunterlagen zur Verfügung:

  • Produkthighlights Steuerberater

  • Produkthighlights Wirtschaftsprüfer

 

Weitere Informationen zum Thema Vermögensschaden-Haftpflicht finden Sie auf dieser Seite:

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