Zum Anfang

Sollbeitragsversicherung wird digitalisiert

Ab 2026 kein Einreichen der Bescheinigungen beim Arbeitgebenden mehr nötig.

Mit dem Jahressteuergesetz wird ein wichtiger Prozess digitalisiert: Ab dem 01.01.2026 entfällt für die Kranken vollversicherten R+V-Kundinnen und Kunden die bisherige Arbeitgeberbescheinigung und die Bescheinigung über Vorsorgeaufwendungen. Stattdessen meldet die R+V relevante Beitragsdaten direkt an die Finanzverwaltung – spätestens bis zum 20. November 2025 erstmals verpflichtend.
Hierzu schreibt die R+V alle betroffenen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer der Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung am 18.06.2025 an.

Was ändert sich konkret?

  • Arbeitgebende rufen die Daten direkt elektronisch ab

  • Der Arbeitgeberzuschuss und der Lohnsteuerabzug werden automatisch berechnet

  • Ein manuelles Vorlegen der Bescheinigungen entfällt

Was heißt das für das Neukunden- und Bestandsgeschäft?

Änderungen in den Anträgen

In dem Papierantrag „Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung“ und dem Maklertarifrechner Beihilfe finden Ihre Kundinnen und Kunden einen Hinweis zur Übermittlung ihrer Beiträge. Diesem müssen Kundinnen und Kunden nicht explizit zustimmen.

  • Der neue Papierantrag „Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung“ wurde bereits ausgetauscht und ist ab jetzt ausschließlich zu verwenden. Die alte Version ist nicht mehr gültig

  • Maklertarifrechner Beihilfe: In der KW 25 werden die Änderungen auch hier umgesetzt

Widerspruchsmöglichkeiten

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist grundsätzlich möglich. Der entsprechende Hinweis zum Widerspruchsrecht wurde in die Anträge aufgenommen.

  • Ein Widerspruch kann jedoch steuerliche Nachteile mit sich bringen (z. B. kein Arbeitgeberzuschuss)

  • Der Datenübermittlung kann auch teilweise widersprochen werden, z. B. Beiträge für mitversicherte Angehörige

  • Ein Widerspruch kann für Personen sinnvoll sein, die nicht am Lohnsteuerabzugsverfahren teilnehmen. Das betrifft zum Beispiel Selbstständige oder Rentner

Wichtig für die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden:

  • Die R+V informiert die Kundinnen und Kunden schriftlich nach jedem Vorgang, welche Daten übermittelt wurden

  • Eine individuelle Steuerberatung bieten wir nicht an – bei Unsicherheiten bitte an Steuerberatende verweisen

 

Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie auf diesen Seiten:

Sie möchten Ihre Kunden über Social Media ansprechen und im Web noch sichtbarer werden? Wir helfen Ihnen dabei: Über die Makler-Marketing-Plattform digidor haben Sie Zugriff auf zahlreiche Vorlagen, die Sie kostenfrei nutzen können. Für unsere Partner ist die Ersteinrichtung gratis. Jetzt auf digidor anmelden!

Haben Sie Fragen?
Ihr Maklerbetreuer bzw. Maklerreferent erteilt Ihnen gerne Auskunft. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.