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Update Agrar-Ersatzgeschäft AGP

Alle wichtigen Informationen zum Thema der Vereinfachung des Ersatzgeschäftes bei der AgrarPolice (AGP) finden Sie hier.

In der AgrarPolice 4.0 (AG84) gilt eine vereinfachte Vorgehensweise zu den Änderungsprozessen bei Bestandsverträgen, die in den vertriebswegespezifischen Zusammenarbeitsvereinbarungen (ZAV) zu den jeweiligen Produkten ausführlich beschrieben ist.

Dadurch sind einige Vertragsanpassungen über die Änderungsnotiz in R+V CONNECT oder eine E-Mail an den Fachbereich möglich. Für alle weiteren Anpassungen erzeugen Sie bitte einen AvO-Datensatz über das Ersatzgeschäft in R+V CONNECT. Die vereinfachte Vorgehensweise gilt darüber hinaus für folgende Änderungen in der Ertragsschadenversicherung (nicht gesondert in den ZAV aufgeführt):

• Ertragsschadenversicherung: Preisänderungen und/oder Änderungen der Tierwerte (Erhöhungen bis max. 20%)

• Ertragsschadenversicherung: Änderung der Leistung (Erhöhungen bis max. 20%)

• Flächenveränderungen und Tierbestandsänderungen

  • Sach: Sofern die beitrags-/tarifierungsrelevanten Parameter bereits im Vertrag abgebildet sind in Ordnung; sofern ein neues Risiko/ Tiergattung hinzukommt, wird ein AvO-Datensatz erforderlich.

  • Haftpflicht: Ab folgender Tierzahl ist ein AvO-Datensatz erforderlich

  • Mastschweine: ab 1.700 Plätzen
  • Sauen: ab 500 Plätzen
  • Hennen ab 50.000 Plätzen
  • Junghennen ab 100.000 Plätzen
  • Mastgeflügel: ab 100.000 Plätzen

 

Grundsätzlich gilt: Sobald sich durch eine Änderung der tarifierungsrelevanten Parameter eine (Neu-) Beantwortung einer Risikofrage in R+V CONNECT ergibt, ist keine Änderung ohne AvO-Datensatz möglich.

 

Weitere Informationen zum Thema AgarPolice finden Sie auf dieser Seite:

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