Alle wichtigen Informationen zur Änderung im Berufsrecht für Steuerberater finden Sie hier.
Der geographische Geltungsbereich in §53a der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ändert sich zum 01.07.2025.
wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts europäischer Staaten
die vor osteuropäischen Gerichten geltend gemacht werden
Dieser geographische Mindestumfang muss sich nicht nur auf die Hilfeleistung in Steuersachen nach §33 StBerG erstrecken, sondern auch auf die freiberufliche Tätigkeit,
die die Wahrnehmung fremder Interessen einschließlich der Beratung zum Gegenstand hat,
eine wirtschaftsberatende, gutachtliche oder treuhänderische Tätigkeit sowie
die Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen
Alle Versicherungsverträge erfüllen schon heute die neue gesetzliche Regelung. Ein erneuter Versicherungsnachweis gegenüber der Steuerberaterkammer muss nicht erbracht werden.
Wir verschicken im Juni dieses Schreiben. Sollte Maklerinkasso vorliegen, wird das Anschreiben an den Vermittler zur Weiterleitung an die Kundinnen und Kunden verschickt.
Weitere Informationen zum Thema Vermögensschaden-Haftpflicht finden Sie auf dieser Seite:
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