Seit Juni 2024 sind unterjährige Tarifumstellungen wieder möglich. Diese sind jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit Tarifumstellungen um. Sie sind weiterhin grundsätzlich nicht erwünscht. Eine unterjährige Tarifumstellung ist immer nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt und nur zulässig, wenn sie technisch erforderlich ist. In diesem Fall nehmen Sie die Umstellung bitte ohne Beitragsreduzierungen vor. Alle anderen Tarifumstellungen können ohne Information durch die Fachabteilung abgelehnt werden.
Die R+V Gruppe wird weiterhin die Umstellungen kontrollieren. Sollte ein missbräuchlicher Gebrauch festgestellt werden, behalten wir uns vor die Situation neu zu bewerten. Wir arbeiten aktuell an einem technischen Hinweis in R+V CONNECT, welcher bei Einleitung einer unterjährigen Tarifumstellung angezeigt wird. Dieser beinhaltet folgenden Text:
Eine unterjährige Tarifumstellung ist nur möglich, wenn Sie nachfolgende Produktergänzungen einschließen möchten. Alle anderen Tarifumstellungen können ohne Information vom Innendienst abgelehnt werden.
Differenzdeckung (GAP)
Kasko-Extra-Vers.
Kasko-Spezial-Vers.
Innere Betriebssschäden
BleibMobil
... (alle eigenständigen RVC-Produktergänzungen werden an dieser Stelle aufgelistet)
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