Ab Juli erfolgt eine Beitragsangleichung (BAK) sowohl in den privaten Haftpflichtversicherungen als auch in der Allgemeinen Haftpflicht Firmenkunden.
In der Haftpflichtversicherung werden regelmäßig die durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Haftpflicht-Versicherer von einem unabhängigen Treuhänder ermittelt und den Schadenaufwendungen des Vorjahres gegen-übergestellt. Im Kalenderjahr 2024 haben sich die Aufwendungen bei Schäden der Versicherer gegenüber dem Kalenderjahr 2023 um 11,05 %, gegenüber dem Kalenderjahr 2022 sogar um 14,56 % erhöht. Die vertraglichen Grundlagen der BAK finden Sie u.a. unter § 8 III, Nr. 3 AHB bzw. Ziffer 15 AHB oder unter inhaltsgleichen Beitragsklauseln.
Um auch künftig adäquate Schadenregulierungen zu gewährleisten, ist eine Anpassung des Beitragsniveaus not-wendig. Dies hat zur Folge, dass die R+V zum 01.07.2025 die Beiträge bei den R+V-Privatkunden-Bestandsverträgen um 10 % erhöht. Die Erhöhung wird zur nächsten Hauptfälligkeit wirksam. Die Neukundentarife bleiben unverändert.
Die Kundinnen und Kunden erhalten 6 Wochen bis spätestens einen Monat vor Hauptfälligkeit des betroffenen Vertrages der BAK einen separaten Infobrief über die Beitragsanpassung.
Erwägen Ihre Kundin oder Ihr Kunde den R+V-Vertrag zu kündigen, können Sie selbstverständlich eine Tarifumstellung initiieren. Sie können anbieten, den Bestandsvertrag umzustellen. Denkbar ist u.a. ein Tarifwechsel auf die Mehrleistungen in ein leistungsstärkeres Produkt.
Das gleiche gilt im Firmenkundengeschäft: Auch hier erhöhen sich die Beiträge für Bestandskunden mit Haftpflichtverträgen ab der nächsten Hauptfälligkeit um 10%. Bei Verträgen, die nach Bausumme, Umsatz- oder Lohnsumme berechnet werden, wird nur der Mindestbeitrag angeglichen. Im Neugeschäft gibt es keine Erhöhung der Tarife.
Unser Tipp bei Umstellungen von Bestandsverträgen: Nutzen Sie die Vielfalt des Produktangebotes und sichern Sie die Bestandsverträge und Beiträge durch Mehrleistungen in anderen Tarifen z.B. im Rahmen einer Um-stellung der Verträge auf die Haftpflicht All Inclusive Police (HAI). Z.B. HAI für Hersteller, Händler und ITK-Unternehmen
Informationen zur Haftpflicht finden Sie hier:
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