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Neues zur Gesundheit

Unsere Themen im Überblick:

  1. Infos zur Krankenversichertennummer (KVNR)
  2. Update zur elektronischen Patientenakte (ePA)
  3. Neue Formulare: Kindernachversicherung + Beitragsentlastung im Alter
     

1. Informationen zur Krankenversichertennummer

Allgemeines 
Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist eine Identifikationsnummer, die es ermöglicht, jede versicherte Person in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eindeutig zu identifizieren. Hierbei handelt es sich nicht um die Versicherungsnummer, die die versicherten Personen von der R+V erhalten. Vielmehr handelt es sich um eine aus zehn Ziffern bestehende Nummer, die von einer zentralen Stelle (der sog. „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer“ bei der ITSG GmbH) vergeben wird. 

Sie wird zwingend benötigt, wenn eine versicherte Person mit einem zum Implantateregister meldepflichtigen Implantat versorgt wird. Seit 01.07.2024 betrifft die Meldepflicht alle Brustimplantate, seit dem 01.01.2025 auch Hüft- und Knieprothesen sowie Aortenklappen. Weitere meldepflichtige Implantate werden folgen. Das Implantateregister soll helfen, die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten weiter zu verbessern.

Zudem wird die KVNR in Zukunft benötigt, um Zugang zu digitalen Services im Gesundheitswesen zu bekommen, wie z. B. der elektronischen Patientenakte (ePA) oder dem elektronischen Rezept (E-Rezept). Wir arbeiten derzeit an der Bereitstellung solcher Services und werden Sie informieren, sobald es so weit ist.

Ein FAQ zur KVNR ist auf ruv.de verfügbar.

Wie erhalten unsere Versicherten die KVNR? 
Voraussichtlich Ende des ersten Quartals werden alle Bestandskundinnen und -kunden der Krankenvollversicherung und Beihilfeversicherung bzgl. der Beantragung ihrer persönlichen KVNR angeschrieben. Das wird in Tranchen erfolgen. Über den Beginn der Anschreibeaktion werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Im Rahmen der KVNR-Beantragung ist es erforderlich, geburtsbezogene Daten der versicherten Person sowie ihre Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten einzuholen.

Die versicherte Person kann die erforderlichen Informationen auf zwei Wegen an uns übermitteln:

  1. durch das Ausfüllen des bereitgestellten Formulars und dessen Rückversand per Post oder
  2. über unser Online-Formular

Nach erfolgreicher Einholung der KVNR erhält die versicherte Person eine schriftliche Mitteilung ihrer persönlichen KVNR.

Sind Kundinnen und Kunden der Krankenvollversicherung oder der Beihilfeversicherung bei R+V zur Beantragung einer KVNR verpflichtet?

Nein, zurzeit ist für PKV-Versicherte die Beantragung einer KVNR bei der Versicherung freiwillig.

Aber ohne eine KVNR kann ein melde­pflichtiges Implantat nicht eingesetzt werden. Denn im Zusammen­hang mit dem Implantate­register Deutsch­land ist die Meldung anhand der KVNR gesetzlich verpflichtend und not­wendig.

Außerdem erhalten Versicherte ohne KVNR keine digitale Identität. Somit können sie die digitalen Anwendungen der Gesundheitsversorgung, wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept, nicht nutzen.

2. Update zur elektronischen Patientenakte 
Seit dem 15.01.2025 ist die Testphase der sog. „ePA für alle“ in ausgewählten Modellregionen (Hamburg & Umland, Franken und in Teilen von Nordrhein-Westfalen) gestartet. Das heißt: Für jede gesetzlich versicherte Person wird automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt, vorausgesetzt es wurde nicht widersprochen. Erst wenn die Testphase erfolgreich abgeschlossen ist, erfolgt die bundesweite Einführung der „ePA für alle“ durch die jeweilige Krankenversicherung der Versicherten. Laut Bundesgesundheitsministerium wird das frühstens vier Wochen nach Start der Testphase sein.

Während gesetzliche Krankenkassen zum Angebot der ePA verpflichtet sind, bleibt es für private Krankenversicherungen freiwillig.

Die R+V arbeitet intensiv an der Einführung der ePA und berücksichtigt dabei fortlaufend neue bzw. aktualisierte Vorgaben der gematik. Dabei wird großen Wert darauf gelegt, höchste Qualität und eine optimale Nutzererfahrung sicherzustellen. Sobald es Neuigkeiten oder einen konkreten Zeitplan gibt, werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig informieren.

Ein FAQ zur ePA ist auf ruv.de verfügbar.

3. Neue Formulare für Kindernachversicherung und Beitragsentlastung im Alter 
Die Kurzantragsformulare zur Kindernachversicherung und der Beitragsentlastungen im Alter wurden einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Das Ziel der R+V war es, diese Formulare nicht nur zu aktualisieren, sondern auch übersichtlicher und in Anlehnung an die bekannten Antragsformulare zu gestalten. Durch diese Optimierungen möchten wir Ihnen die Anwendung und Bearbeitung erleichtern. Wir bitten Sie, ab jetzt ausschließlich die neuen Formulare zu verwenden. Die alten Versionen sind nicht mehr gültig.

Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie auf dieser Seite:

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