Die neuen Anträge für 2025 sind ab sofort im MaklerPortal verfügbar.
Die Antragsformulare mit Stand 2024 werden in einer Übergangsfrist noch bis zum 31.01.2025 akzeptiert. Ab dem 01.02.2025 sind ausschließlich die Anträge mit Stand 2025 zu verwenden. Die jeweiligen Anträge sind auf den Produktseiten unter der Rubrik Anträge/Formulare hinterlegt.
Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
Antrag Kranken- und Pflegepflicht
Die KVNR ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die aus zehn Ziffern besteht. Sie wird von der „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer“ bei der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) einmalig vergeben und gilt ein Leben lang. Sie ist nicht identisch mit der Versicherungsnummer bei der R+V und gilt auch, wenn der Versicherer gewechselt wird.
Die KVNR wird zwingend benötigt, wenn eine versicherte Person mit einem zum Implantateregister meldepflichtigen Implantat versorgt wird. Seit Mitte 2024 betrifft die Meldepflicht alle Brustimplantate, ab dem 01.01.2025 auch Hüftgelenke, Kniegelenke und künstliche Herzklappen. Weitere meldepflichtige Implantate werden folgen. Das Implantateregister soll helfen, die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten weiter zu verbessern.
Außerdem ist die KVNR der Schlüssel zu vielen digitalen Services im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel der elektronischen Patientenakte (ePA) oder dem elektronischen Rezept (E-Rezept). Wir arbeiten derzeit an der Einführung der ePA. Nähere Informationen zur ePA erhalten Sie zu gegebener Zeit.
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