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Update in der AKB-Zusatzdeckung

Informationen zur Erhöhung der Versicherungssumme in der AKB-Zusatzdeckung.

Die Pflichtversicherungssumme für Sachschäden in der AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung)-Zusatzdeckung muss aufgrund der neuen KH-Richtlinie zum 01.01.2025 technisch angepasst werden.

IST-Zustand

Personenschäden 7.500.000 EUR
Sachschäden 1.220.000 EUR
Vermögensschäden 50.000 EUR

 

SOLL-Zustand

Personenschäden 7.500.000 EUR
Neu: Sachschäden 1.300.000 EUR
Vermögensschäden 50.000 EUR

 

Betroffen sind hiervon die Produkte „SG06“ (Globalpolice/GlobalpolicePlus) und „FIKS“ (UnternehmensPolice, AgrarPolice sowie alle Produkte, die eine Möglichkeit des zukaufbaren Risikos vorsehen).

Es erfolgt keine Anpassung der Courtagen. Die Versicherungssumme wird lediglich auf den neuen EU-Standard hochgesetzt.

Weitere Informationen zum Thema AKB-Zusatzdeckung finden Sie auf dieser Seite:

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