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Herstellung von Biomethan

Alle wichtigen Informationen zur Verwendung von Biogas zur Herstellung von Biomethan.

Ab 2025 fallen viele Biogasanlagen aus der Förderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes, weshalb zahlreiche Landwirte nach Alternativen zur herkömmlichen Stromerzeugung suchen. Eine mögliche Alternative ist es, das Biogas zur Erzeugung von Biomethan in Erdgasqualität zu nutzen.

Um Ihren Kundinnen und Kunden eine Lösung zu bieten, haben wir entschieden, dass künftig Biomethanaufbereitungsanlagen über das Biogaskonzept mitversichert werden können (analog Biogasanlagen).

Ausnahme: In Haftpflicht können Biomethananlagen nicht über das Biogaskonzept versichert werden. Wir bitten Sie, bei potenziellen Anfragen direkt auf Ihre Maklerbetreuer zuzugehen.

Für das Biogaskonzept gelten folgende Voraussetzungen:

  • Gesamtversicherungssumme maximal 10 Millionen EUR
  • Alter der Biomethanaufbereitungsanlagen maximal 12 Monate
  • Die o.g. Grenzen gelten unter Mitbetrachtung von Biogasanlagen, sofern diese zusammen mit Biomethanaufbereitungsanlagen einen Komplex bilden

 

Für Biomethanaufbereitungsanlagen, die älter als 12 Monate sind und/oder deren Gesamtversicherungssumme über 10 Millionen EUR liegt, gelten die Zeichnungsrichtlinien unverändert analog der Biogasanlagen. 


Weitere Informationen zum Thema Biogasanlagen finden sie auf dieser Seite:

 

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