Zum 02.11.2024 führen wir viele Änderungen in der CyberRisk-Versicherung ein.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Weiterentwicklung der CyberRisk-Versicherung.
Bisher konnten Unternehmen bis zu einem Umsatz von 10 Mio. EUR im Rahmen der UnternehmensPolice versichert werden. Diese Umsatzgrenze wird auf 25 Mio. EUR erhöht. Die Erhöhung gilt auch für die Wirtschaftskriminalität.
Der Tarif wurde optimiert - insbesondere für Unternehmen mit Umsätzen ab 6 Mio. EUR deutlich reduziert.
Wir bieten künftig Versicherungssummen bis zu 1 Mio. EUR an – auf Wunsch auch 2-fach maximiert.
Außerdem haben wir die Entschädigungsleistung in der Betriebsunterbrechung verbessert:
• Die Haftzeit wurde von 3 Monaten auf 12 Monate erhöht.
• Der zeitliche Selbstbehalt wurde von 48 Stunden auf 6 Stunden reduziert.
Es bleibt bei vier Risikofragen für alle Risiken im Rahmen der UnternehmensPolice!
Bisher konnten IT-Dienstleister keine CyberRisk-Versicherung abschließen. Für die folgenden Betriebe können wir in Zukunft CyberRisk bis zu 100.000 EUR Versicherungssumme anbieten:
• EDV-Berater
• EDV-Betrieb/Softwarehaus
• EDV-Dienstleister
• IT-Dienstleister
• IT-Sachverständiger
• IT-Unternehmen
Aus „Phishing, Pharming, Identitätsdiebstahl“ wird „Schäden durch missbräuchliche Kontoverfügungen“ bei gleichbleibenden Entschädigungsgrenzen. Dadurch erzielen wir eine bessere Abgrenzung zur Wirtschaftskriminalität.
Erweiterte Deckung für Internetkriminalität entfällt. Durch den Wegfall der Klausel haben wir eine Klarstellung gegenüber den Kundinnen und Kunden, eine klare Gesamtversicherungssumme und einen risikoadäquaten Beitrag.
Die optionale Klausel „Personenschäden“ bekommt einen festen Zuschlag von 100 EUR. In der Vergangenheit wurde ein prozentualer Zuschlag von 35 % berechnet.
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