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R+V Krankenversicherung AG

Beitragsanpassung (BAP) zum 01.01.2025

Zum 01.01.2025 kommt es in der Krankenversicherung zu einer BAP. Wie diese in den einzelnen Geschäftsfeldern bzw. Tarifen ausfällt, erfahren Sie in den folgenden Ausführungen. Eines vorweg: Mit Ausnahme in der Krankenvollversicherung kann die BAP im Wesentlichen als moderat bezeichnet werden, in vielen Tarifen bleiben die Beiträge konstant oder werden sogar gesenkt.

Tarife mit Alterungsrückstellung 

R+V-GesundheitsKonzept AGIL (Krankenvollversicherung)
Die Krankenvollversicherung ist zum 01.01.2025 in besonderem Maße von der BAP betroffen: Bei den Krankheitskostentarifen, die in die BAP laufen, kommt es vielfach zu deutlichen Beitragserhöhungen.  

Massive Steigerungen bei den Leistungsausgaben sind als Hauptursache zu nennen und betreffen die gesamte Branche, sodass auch bei Mitbewerbern mit höheren Anpassungen zu rechnen ist.  

Wie sieht es nun speziell im R+V-GesundheitsKonzept AGIL aus? 
Bei Erwachsenen kommt es in den Tarifen AGIL classic pro mit 480 EUR (CP1U), mit 960 EUR (CP2U) und mit 1.920 EUR Selbstbeteiligung (CP3U) sowie AGIL premium mit 480 EUR (TN1U) und 960 EUR Selbstbeteiligung (TN2U) zu keiner BAP, ebenso bei Kindern in den Tarifen AGIL classic pro ohne (CP0U), mit 480 EUR (CP1U) und mit 1.920 EUR Selbstbeteiligung (CP3U), AGIL comfort ohne Selbstbeteiligung (MP0U), AGIL premium ohne (TN0U) und mit 1.920 EUR Selbstbeteiligung (TN3U).  

Die GKV ist ebenfalls von den stark gestiegenen Leistungsausgaben betroffen. Schon Mitte des Jahres 2024 waren einige Krankenkassen gezwungen, ihren Zusatzbeitrag anzupassen. Es drohen deutliche Beitragssteigerungen für gesetzlich Versicherte, besonders hoch für diejenigen mit einem Bruttoeinkommen an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Im Jahr 2024 lag diese bei 5.175 EUR/Monat. Nach dem aktuellen Entwurf der Sozialversicherungsgrenzwerte für 2025 steigt sie im kommenden Jahr so stark wie selten zuvor, nämlich auf 5.512,50 EUR/Monat. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird sich voraussichtlich um 0,6 Prozentpunkte erhöhen, auf dann 2,3 Prozent. Beides zusammen würde nur für die GKV, also ohne soziale Pflegeversicherung (SPV), einen monatlichen Mehrbeitrag von rund 88 EUR/Monat bedeuten. Im Jahr sind das über 1.050 EUR mehr (ggf. minus Arbeitgeberanteil)! 

Sehr positiv hervorzuheben ist außerdem: 
Die Selbstbehalte und die Prozentsätze für die Anwartschaftsversicherung bleiben erneut unverändert! 

Wie moderat sich die Beiträge der R+V Krankenversicherung im Bestand der Krankenvoll- und Beihilfeversicherung in den letzten Jahren entwickelt haben, können Sie dieser Übersicht entnehmen.  

Arbeitgeberzuschuss in der Krankheitskosten-Vollversicherung 
Bei Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber hälftig am Mehrbeitrag, solange  
der Höchstarbeitgeberzuschuss noch nicht voll ausgeschöpft ist. Dieser wird im Jahr 2025 höchstwahrscheinlich auf rund 466 EUR/Monat (ca. 44 EUR mehr als 2024) ansteigen, da wie zuvor gezeigt sich sowohl der durchschnittliche Zusatzbeitrag als auch die Beitragsbemessungsgrenze deutlich erhöhen wird. 

R+V-BeihilfeKonzept 
Es gibt gute Nachrichten: Wie schon im letzten Jahr bleiben für Erwachsene alle Beiträge konstant und bei Kindern werden sie nur in den Grundtarifen erhöht. 

R+V-GesundheitsKonzept ELAN 
Sehr erfreulich: Mit Ausnahmen von nur zwei Tarifen werden sowohl für Erwachsene als auch Kinder die Beiträge entweder gesenkt oder sie bleiben unverändert.   

Lediglich für Erwachsene kommt es in den Tarifen Kostenerstattung ambulant (AGU) und Zahn comfort (Z2U) zu höheren Steigerungen, wobei die letzte BAP aber auch zwei bzw. drei Jahre zurückliegt .

Tage-/Monatsgelder 
Krankentagegeld (Tarife TE..) 
Erneut keine BAP 

Krankenhaustagegeld (10U) 
Erneut keine BAP 

Pflegezusatzversicherung 
Es kommt wegen des allgemeinen Anstiegs der Leistungsausgaben zu Beitragserhöhungen. Gründe hierfür sind unter anderem:  

  • Weiterhin steigende Zahl von Leistungsbeziehern in der gesetzlichen Pflegeversicherung (→ führt zu mehr Leistungsfällen in der Pflegezusatzversicherung).  
  • Erneut gestiegene Lebenserwartung und längere Pflegedauern 

 
R+V-PflegeVorsorge 
Bei den Monatsgeldern sind alle Tarife sowohl für Erwachsene (durchweg sehr moderat) als auch Kinder (z. T. auch etwas höher, aber im einstelligen Prozentbereich) hiervon betroffen.   

 Im Tarif PflegeVorsorge cash (PE) hingegen bleiben die Beiträge unverändert. 

R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) 
In der relevanten Zielgruppe Erwachsene kommt es zu einer moderaten Anpassung, für Kinder zu einer höheren. 

Besondere Vereinbarung zur Beitragsentlastung im Alter 
Sowohl bei WBETU als auch bei BETU bleiben die Beiträge erneut stabil. 

Brancheneinheitliche private Pflegepflichtversicherung (PPV)
In PPV kommt es zu keiner BAP. 

In der PPV kann ein geänderter Höchstbeitrag durch die voraussichtlich höhere BBG greifen. Zudem wird ein höherer Beitragssatz in der SPV erwartet. Der PKV-Verband geht davon aus, dass dieser laut Prognosen des GKV-Spitzenverbands bei 3,65 % für Versicherte mit Kind liegen wird. Somit ergäbe sich ein Höchstbeitrag von 201,20 EUR. 

BAP im Bestand 
Die vorherigen Aussagen betreffen überwiegend das Neugeschäft. Es gilt aber: Sofern die Beiträge im Neuzugang konstant bleiben, hat dies grundsätzlich auch für den Bestand Gültigkeit. Das Gleiche gilt tendenziell für Beitragssenkungen und für Beitragserhöhungen. Durch den Einsatz von RfB-Mitteln werden Erhöhungen im Bestand jedoch zum Teil abgemildert oder sogar auf null limitiert.  

Wesentliche Gründe für die BAP 
Höhere Leistungsausgaben: 
Die deutlichen Beitragssteigerungen zum 01.01.2025 sind zum größten Teil durch einen insbesondere seit dem Jahr 2023 beobachteten starken Anstieg der Leistungsausgaben zu begründen, der sich im Jahr 2024 fortsetzt. Von diesem Anstieg der Leistungsausgaben ist nicht nur die R+V-Krankenversicherung betroffen, sondern er ist branchenweit sowohl in der PKV als auch in der GKV zu beobachten und wurde bereits in den Medien kommuniziert. 

Insgesamt beobachten wir in der gesamten PKV-Branche in den letzten Jahren folgende Entwicklung bei der Steigerung der Ausgaben in der Krankenversicherung:  

Jahr Steigerung in Prozent gegenüber dem Vorjahr
2021 2,4
2022 4,3
2023 8,4

 

Die Steigerungsrate des Jahres 2021 fällt aufgrund von Sondereffekten durch die Corona-Pandemie im Vergleich zu den Vor-Corona-Jahren (bis 2019) und dem Jahr 2022 relativ gering aus, während die Steigerung des Jahres 2023 signifikant darüber liegt.  
Im ersten Halbjahr 2024 liegt die Steigerung der Leistungsausgaben in der PKV-Branche bei 6,3 Prozent. 

Von diesen Änderungen, zum Beispiel bedingt durch eine höhere Inanspruchnahme, neue Behandlungsverfahren oder den Einsatz modernster medizinischer Geräte, ist auch die R+V Krankenversicherung AG betroffen.  

Hinzu kommen gegebenenfalls Kumulationseffekte aus Steigerungen bei den Leistungsausgaben in den Vorjahren: In Tarifen bzw. Beobachtungseinheiten, die zum 01.01.2024 nicht angepasst wurden, muss auch die Steigerung der jeweiligen vergangenen Jahre nachgeholt werden. Zum 01.01.2025 sind eine große Anzahl an Tarifen und Beobachtungseinheiten von diesen Nachholeffekten betroffenen. Dieser Effekt ist umso stärker, je länger die vergangene Beitragsanpassung zurückliegt.  

Coronapandemie: 
Die Leistungsausgaben der Jahre 2020 und 2021 beinhalten Verwerfungen aufgrund der Coronapandemie (z. B. deutlich geringere Schäden in stationären Zusatzversicherungen, Steigerungen in Krankentagegeldtarifen). Trotz der allgemeinen Erholung seit dem Jahr 2022 kann in einzelnen Tarifen bzw. Beobachtungseinheiten ein möglicher Einfluss der Coronapandemie nicht ausgeschlossen werden. Für die Beitragsanpassung maßgeblich sind allerdings nur Änderungen in den Leistungsausgaben, die von Dauer sind. Somit wurden vorübergehende Verwerfungen durch die Coronapandemie herausgerechnet und haben folglich keine Auswirkungen auf die Beiträge zum 01.01.2025. 

Neue Sterbetafel PKV 
In den anzupassenden Tarifen wird gleichzeitig die neue Sterbetafel PKV 2025 eingesetzt, die aus der erneut gestiegenen Lebenserwartung resultiert. Liegt einem Tarif bisher eine ältere Sterbetafel als PKV 2024 zugrunde (insbesondere, wenn längere Zeit keine BAP erfolgte), so sind die Auswirkungen auf die Beiträge etwas höher. 

Rechnungszins 
Im Zuge der BAP zum 01.01.2025 findet eine leichte Rechnungszinserhöhung statt. Lediglich für Tarife bzw. Beobachtungseinheiten, deren letzte BAP vor dem 01.01.2022 liegt, könnten gegebenenfalls Rechnungszinssenkungen aus den Vorjahren zum 01.01.2025 nachgeholt werden.  

Die Auswirkungen auf die Beiträge sind abhängig von Tarif, Alter sowie in Bisex-Tarifen auch vom Geschlecht und können daher nicht pauschal angegeben werden. Zudem kann es zu einer Kumulation von Effekten aus der Rechnungszinssenkung kommen, sofern die letzte BAP länger zurückliegt. 

Tarife ohne Alterungsrückstellung 
Tarif ZahnVorsorge (ZV) 
 
Wie bisher bleiben die Beiträge unverändert. 

Auslandsreise-Krankenversicherung 
Die Beiträge der Tarife FernWeh für Einzelpersonen (ARED) und FernWeh Familie (ARFD) werden nicht angepasst.  

Bei Tarif JR (Blockpolice) wird ausschließlich der Verlängerungsbeitrag für Einzelpersonen über 64 Jahre erhöht. 

R+V-GesundheitsKonzept PROFIL 
PROFIL 2.0 (P-Tarife):  
Es kommt zu keiner BAP. 

Einbettzimmerzuschlag für Tarife mit Zweibettzimmerleistungen 
In allen Tarifen mit stationären Leistungen für die Unterkunft im Zweibettzimmer wird der Selbstbehalt bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung Einbettzimmer von 50 EUR auf 65 EUR erhöht.  

Wo finden Sie alle neuen Beiträge:
Die vorläufigen Neugeschäftsbeiträge für Krankenvoll, Kranken- und Pflegezusatz finden Sie im Maklerportal. Die endgültige Abstimmung mit dem unabhängigen Treuhänder ist für diese Tarife noch nicht erfolgt! 

Beitragsübersicht - Krankheitskostenvollversicherung

Antragsaufnahme
Versicherungsbeginne in 2024 
Es sind weiterhin die Neugeschäftsbeiträge für das Kalenderjahr 2024 einzutragen. 
Die Antragsteller müssen ab sofort mit folgendem Vermerk in Papieranträgen (inkl. Makler-Tarifrechner-Beihilfe) über eine bevorstehende BAP zum 01.01.2025 informiert werden: 

„Auf die Beitragsanpassung zum 01.01.2025 wurde ich hingewiesen.“ 

Dieser Hinweis ist immer dann aufzunehmen, wenn Tarife beantragt werden, in denen es zu einer Beitragserhöhung kommt. 

Bei Anträgen über R+V CONNECT sind die Vermerke ausschließlich in das Beratungsprotokoll aufzunehmen und dürfen keinesfalls handschriftlich nachgetragen werden.  

Versicherungsbeginne in 2025 
In den Papieranträgen müssen die neuen Beiträge genannt werden. Bei der elektronischen Aufnahme des Antrags über R+V CONNECT werden automatisch die neuen Beiträge berücksichtigt. 

Die Policierung erfolgt auf Basis der neuen Rechnungsgrundlagen. 

Betroffene Kunden werden ab Mitte November über die Anpassung der Beiträge zum 01.01.2025 informiert 

Weitere Informationen zum Thema Kontaktaufnahme per E-Mail finden sie auf dieser Seite:

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