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Steuer bei Transport ins Ausland 

Kundenanschreiben zu steuerinfizierenden Deckungsbestandteilen in der Speditions-Güterversicherung und im KRAVAG-Logistic-Vertrag.

Der KRAVAG-Logistic-Vertrag (KLV), die K​RAVAG-Logistic-Police (KLP) mit einer Umzugstransportversicherung und die Speditionsgüter-Police (SGP) enthält Nebenleistungen, die nicht zum Kernrisiko der Umzugs- bzw. Warentransportversicherung gehören.

Nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen sind diese voll zu versteuern.
Weitere Informationen finden Sie in der Nachricht des Bundesfinanzministeriums.

Gute Nachricht: Dafür haben wir eine Lösung. Wir versteuern nur einen Teil des Gesamtbeitrags für grenzüberschreitende Transportleistungen.

Der steuerpflichtige Beitragsanteil beträgt beim KRAVAG-Logistic-Vertrag 10 % und bei der
Speditionsgüter-Police 5 % des Gesamtbeitrags für grenzüberschreitende Transportleistungen. Die Versicherungsteuer fällt nur auf die genannten Anteile (10 % oder 5 %) an. Der restliche Beitrag für die grenzüberschreitende Transportleistung bleibt steuerfrei.

Deklaration sind über unterschiedliche Wege möglich (SpeDis, Excel etc.). Für das Deklarationssystem „SpeDis“ bieten wir keinen Support mehr an.

Die beste Möglichkeit Deklarationen einzureichen ist über KRAVAG-online. Bitte sprechen Sie mit Ihren Kundinnen und Kunden, damit künftige Deklarationen von Transporten und Lagerungen über unser Kundenportal KRAVAG-online gemeldet werden.

Weitere Informationen zum Thema Transportversicherung finden Sie auf diesen Seiten:

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