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R+V-GesundheitsKonzept PROFIL

Aktualisierte Version der Datenschutzeinwilligung zum 01.07.2024.

Zum 01.07.2024 veröffentlicht die R+V-Krankenversicherung AG eine aktualisierte Version der Datenschutzeinwilligung. Die Datenschutzeinwilligung wurde an die Rahmenbedingungen des neuen R+V-GesundheitsKonzept PROFIL angepasst. Dadurch soll die Implementierung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge erleichtert werden.

Die Datenschutzeinwilligung für Neukunden haben wir im Maklerportal ausgetauscht.

Wichtig: Die neue Version der Datenschutzeinwilligung gilt ausschließlich für das neue R+V-GesundheitsKonzept PROFIL (PROFIL 2.0). 
Für Bestandsverträge der alten Tarifwelt des R+V-GesundheitsKonzept (PROFIL 1.0) gilt weiterhin die bisherige Version der Datenschutzeinwilligung.

Grundsätzlich gilt weiterhin: Die R+V darf personenbezogene Daten (und später im Leistungsfall Gesundheitsdaten) von Mitarbeitern, die zu einer bKV angemeldet werden, nur dann verarbeiten, wenn der betroffene Mitarbeiter in die Verarbeitung entsprechend eingewilligt hat. Somit muss vor Anmeldung zur bKV zwingend von jedem Mitarbeiter eine ausgefüllt und unterschriebene Datenschutzeinwilligung eingeholt werden.

Weitere Informationen zum Thema R+V-GesundheitsKonzept finden sie auf dieser Seite:

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