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Absicherung von Balkonkraftwerken

Ab sofort bietet die R+V beitragsfreien Versicherungsschutz für Balkonkraftwerke ohne Vertragsänderungen.

Am 16.05.2024 ist das „Solarpaket 1“ der Bundesregierung in Kraft getreten, wodurch der Ausbau und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen vereinfacht werden soll. Die R+V bringt ebenfalls „extra Power” und bietet beitragsfreien Versicherungsschutz für Balkonkraftwerke im Rahmen der R+V-PrivatPolice – ohne gesonderte Vertragsänderung oder Vereinbarung!

Welcher Schutz besteht für wen?

Über die Hausratversicherung besteht für Mieter und Eigentümer Versicherungsschutz, wenn die Solaranlage ausschließlich der versicherten Wohnung​ dient und sach- und fachgerecht montiert wurde. 

  • NEU: Versicherungsschutz besteht auf dem gesamten Versicherungsgrundstück gegen alle abgesicherten Gefahren – auch Sturm- und Hagelschäden sowie weitere Naturgefahren sofern vereinbart. 
  • NEU: Zusätzlich bietet R+V Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl über die Position „Diebstahl auf dem Versicherungsgrundstück“ im Rahmen der jeweiligen Entschädigungsgrenze der einzelnen Produktlinie für diese Position. 

Über die Wohngebäudeversicherung besteht für den Eigentümer einer Immobilie der Versicherungsschutz, wenn die Solaranlage der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dient (Gebäudezubehör). 

  • NEU: Wie im Fall der Hausratversicherung besteht der Versicherungsschutz auf dem gesamten Versicherungsgrundstück gegen alle abgesicherten Gefahren – auch Sturm- und Hagelschäden sowie weitere Naturgefahren sofern vereinbart. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Balkonkraftwerk fest verankert ist.

Über die Haftpflichtversicherung gleicht die Versicherbarkeit von Balkonkraftwerken der klassischen Photovoltaikanlagen. Versicherungsschutz besteht als Gebäudeeigentümer je nach Gebäudeart und Nutzung über die Privathaftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Das Risiko der Einspeisung in das Stromnetz ist ebenfalls mitversichert.

Rechtsschutz für Streitigkeiten aus der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb der Anlagen besteht im Lebensbereich Privat über die Leistungsart Photovoltaik-Rechtsschutz. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsstreit in ursächlichem Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes steht (Baurisikoausschluss). Für Mieter und Wohnungseigentümer wird ergänzend der Rechtsschutz für selbstgenutzte Immobilien empfohlen, da hier mögliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, anderen Wohnungseigentümern oder Nachbarn umfasst sind.

Weitere Informationen zu den Produkten finden Sie hier:

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