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Beitragsanpassungen OPK Hund und Pferd

Es wird eine Beitragsanpassung (BAK) für die Operationskostenversicherung Hund und Pferd ab 01.08.2024 geben.

Ein Haustier ist für viele Besitzer ein Mitglied der Familie und wird demensprechend umsorgt. Ein kranker Hund oder ein krankes Pferd kann hohe Kosten verursachen, z. B. wenn eine notwendige Operation ansteht.

Die Ertragssituation in der Operationskostenversicherung (OPK) Hund und Pferd ist weiterhin angespannt.

Ursächlich ist neben der GOT-Erhöhung (GOT= Gebührenordnung für Tierärzte) auch der hohe Kostendruck in den Tierkliniken, verbunden mit rechnungsoptimierenden Abrechnungsmodalitäten. 

Zur Verbesserung der Ertragssituation wurden im Neugeschäft bereits Maßnahmenpakete umgesetzt.

Um Ihren Kundinnen und Kunden weiterhin zuverlässig zur Seite zu stehen und das Ziel eine Combined Ratio ≤ 95% zu erreichen, muss jedoch auch das Beitragsniveau im Bestandsgeschäft angepasst werden. 

Zu diesem Zwecke wird ab dem 01.08.2024 eine Beitragsanpassung umgesetzt.

Welche Policen sind von der BAK betroffen? 

Von der BAK sind alle Policen OPK Hund betroffen, 

  • deren Versicherungsbeginn vor dem 17.03.24 liegt und 
  • die zum Zeitpunkt der BAK mindestens seit einem Jahr aktiv sind. 

Von der BAK sind alle Policen OPK Pferd betroffen,  

  • deren Versicherungsbeginn vor dem 17.03.24 liegt,
  • die zum Zeitpunkt der BAK mindestens seit einem Jahr aktiv sind und
  • denen die AVB OPK 01/2022 der VTV zugrunde liegen. 

Welche Policen sind von der BAK nicht betroffen? 

  • Risiken Tierlebenversicherung Pferd,
  • Auslandsrisiken in Österreich (OPK Pferd) und 
  • Policen, die bereits aus einem Schadenfall heraus auf aktuelles Tarifniveau saniert wurden (OPK Hund und OPK Pferd). 

Auf welches Preisniveau werden die betroffenen Policen angehoben? 

Die BAK-Sätze lauten: 

  • OPK-Hund: +23,5% 
  • OPK-Pferd: +60% 

In welchem Zeitraum erfolgt die BAK? 

Die BAK startet mit Policen ab Hauptfälligkeit 01.08.2024 und endet mit Hauptfälligkeit 31.07.2025. 

Wie erfolgt die Kundeninformation zur BAK? 

Betroffene Kundinnen und Kunden erhalten die Information zur anstehenden BAK mit ihrer Beitragsrechnung. Sofern eine Weiterführung des Vertrags zu den neuen Konditionen seitens eines Kunden nicht gewünscht ist, besteht bedingungsgemäß ein Sonderkündigungsrecht.  

Das Ziel ist es, die Beiträge so fair und transparent wie möglich zu gestalten, um weiterhin eine umfassende Versicherungsleistung gewährleisten zu können.  

Um Ihnen bei den Gesprächen mit Ihren Kundinnen und Kunden zu helfen, haben wir Ihnen eine Argumentationshilfe, die Ihnen die Einzelheiten erläutert, zusammengestellt.

 Weitere Informationen zum Thema Operationskostenversicherung für Pferde und Hunde finden sie im Maklerportal auf diesen Seiten:

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