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Neue Mindestversicherungssummen

Für Versicherungsvermittler und -berater wird die Mindestversicherungssumme in der Vermögensschaden-Haftpflicht angepasst. 

Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen erhöhen sich: Ab Oktober 2024 gelten inflationsbedingt neue Summen für die Vermögensschaden-Haftpflicht. 

Wie wirkt sich die Erhöhung konkret aus? 

Versicherungssumme
neu   1.564.610 EUR je Versicherungsfall
bisher 1.300.380 EUR 

Jahreshöchstleistung
neu    2.315.610 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
bisher 1.924.560 EUR 

Seit der letzten Anpassung im Jahr 2020 hat sich die gesetzliche Versicherungssumme um 20,32 % erhöht. Seit der Einführung der Einführung der Pflichtversicherung im Jahr 2007 ist damit die Summe um über 50 % gestiegen. 

Neue Tarife zum 16.03.2024 
Aufgrund der gesetzlichen Anpassung werden mit dem HR 01/2024 überarbeitete Tarife eingeführt. Diese mussten schadenbedarfsorientiert neu kalkuliert werden. Eine Versicherungssumme unter 1.600.000 EUR wird ab sofort im Neu- oder Ersatzgeschäft nicht mehr angeboten. 

Nutzen Sie ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, Ihren Kunden unser aktuelles Vertragsprodukt mit höheren Versicherungssummen anzubieten: 

Nicht ausreichende Versicherungssummen können auch in diesem Segment die berufliche Existenz vernichten: Fehlerhafte Beratung, zu niedrig vereinbarte Leistungen, aber auch versehentliche Nichtweiterleitung von Anträgen, können zu hohen Regressforderungen führen. 

R+V empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 2 Mio. EUR. Damit diese Tarifklasse auch für Existenzgründer und das Kleingewerbe attraktiv ist, ist der Einstiegsbeitrag um mehr als 20 % reduziert worden.  

Wie wirkt sich die Erhöhung für Bestandskunden aus? 
Gerne informieren wir Sie diesbezüglich frühzeitig. 
 
Für Bestandskunden, die mit 1,5 Mio. EUR gegen Vermögensschäden versichert sind, erfolgt die Anpassung beitragsfrei. 

Für alle anderen, deren vertragliche Versicherungssummen ab Oktober nicht mehr ausreichen werden, ist eine moderate Beitragsanpassung von ca. 8 % vorgesehen. Anders als bei einer Beitragsanpassung ohne Erhöhung unserer Leistung, besteht für diese Kunden kein Kündigungsrecht.  

Über die Details informieren wir Sie rechtzeitig, voraussichtlich im Sommer 2024.  

Kein erneuter Nachweis gegenüber der IHK erforderlich 
R+V wird die Industrie- und Handelskammern informieren. Ein neuer Versicherungsnachweis muss durch den Vermittler nicht erbracht werden.  

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