Zum Anfang

Informationen zur Ertragsschadenversicherung (EVT) Rind

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist wieder auf dem Vormarsch.

Seit September 2023 kam es in niederländischen Rinder- und Schafbeständen zu einer Vielzahl von Infektionen mit dem Blauzungenvirus Typ 3 (BTV3).
Wenige Wochen später, am 25. Oktober 2023, ereilte es in Niedersachsen dann den ersten deutschen Tierbestand.

Aktuelle Informationen aus den Niederlanden sowie unsere Erfahrungen aus den Jahren 2006 bis 2008 zeigen, dass Infektionen mit Blauzungenviren zu schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen, aber auch zu tierseuchenrechtlich begründeten Handelsbeschränkungen führen können.
Mit anderen Worten: Die Seuche beeinträchtigt nicht nur die Tiergesundheit, sondern hat auch erhebliche betriebswirtschaftliche Verluste zur Folge.

Der große Unterschied zu den bisher in Mitteleuropa dominierenden Serotypen BTV 4 und BTV 8 ist, dass für den Serotyp BTV 3 aktuell keine in der EU zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung stehen.

Es liegen jedoch Erkenntnisse vor, dass der rechtzeitige und regelmäßige Einsatz zugelassener Substanzen zur Insekten- und Schädlingsabwehr (Repellentien) sowohl den Infektionsdruck als auch die Ausbreitungsdynamik von BT reduzieren kann.
Aus diesem Grund stellen einige Bundesländer die Anforderung, dass empfängliche Tiere vor dem Transport aus BT-Verbreitungsgebieten mit Repellentien behandelt werden.

Die Zeit drängt, denn mit den in Richtung Frühling steigenden Temperaturen nimmt die Aktivität der Gnitzen als Hauptüberträger (Vektor) des BT-Virus zu und fördert dessen Ausbreitung.

Um Ihre Kunden hierzu zu sensibilisieren, finden Sie hier exemplarisch das Anschreiben, mit welchem Sie Ihre Kunden hierzu informieren können. Die Anschreiben für Ihre Kunden erhalten Sie ab Ende KW11.

Wie bei den vormaligen BTV-Seuchenzügen unterstützen wir Ihre Kunden auch dieses Mal mit unserem Beitrag. Sobald ein Impfstoff gegen BTV 3 zugelassen ist und im Rinderbestand zum Einsatz kommt, werden wir den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt - bei einem durch BTV 3 verursachten Ertrags­schaden - um 50 % reduzieren.

Weitere Informationen zum Thema Ertragsschadenversicherung finden sie im Maklerportal auf dieser Seite:

Haben Sie Fragen?
Ihr Maklerbetreuer bzw. Maklerreferent erteilt Ihnen gerne Auskunft. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.