Zum Anfang

Selbstbeteiligung bei Glasschäden

Im Schadenjahr 2024 ändert sich die Abrechnung bei Glasreparaturen.

Glasbruchschäden sind im Rahmen der Teilkasko versichert. Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden, wenn die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern durch eine Partnerwerkstatt repariert wird. Entgegen der Regelung in unseren Bedingungen haben wir bisher auch auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasreparaturen verzichtet, wenn im Vertrag kein Werkstattservice vereinbart war.

Im Schadenjahr 2024 werden wir gemäß den Bedingungen die Selbstbeteiligung immer abziehen, wenn die Glasreparatur nicht bei einem unserer Glas-Dienstleister (junited Autoglas Deutschland GmbH und WINTEC Autoglas GmbH) vorgenommen wurde. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein (Glas-)Werkstattservice vereinbart wurde oder welche Bedingungen zugrunde liegen.

Der Kunde kann sich direkt an unsere Glas-Dienstleister wenden. Eine vorherige Schadenmeldung ist nicht notwendig.

Die Regelungen zum Glastausch bleiben unverändert. Hier wird die Selbstbeteiligung grundsätzlich angerechnet.

Empfehlen Sie Ihren Kunden den Werkstattservice / Werkstattservice Glas. Dieser senkt nicht nur den Beitrag, sondern ist auch praktisch: Der Kunde erhält ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur. Passen die örtlichen Gegebenheiten können die Glas-Partnerwerkstätten den Scheibenaustausch / die Scheibenreparatur auch bei Kunden direkt vor Ort erledigen. Auf die ausgeführten Reparaturen erhalten sie bis zu sechs Jahre Garantie.

 

Haben Sie Fragen?
Ihr Maklerbetreuer bzw. Maklerreferent erteilt Ihnen gerne Auskunft. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.