Am 04. Juli haben wir Sie bereits über das Vorhaben informiert, die Condor Allgemeine Versicherungs-AG (Condor) auf die R+V Allgemeine Versicherung AG (R+V) zu verschmelzen (Die Kräfte bündeln). Die Condor bleibt bis zum Verschmelzungsstichtag (Zieltermin 01.08.2024) erhalten.
… Ihre Kunden:
Die Verträge gehen unverändert auf die R+V über. Sobald die Verschmelzung – voraussichtlich am 01.08.2024 – wirksam wird, erfolgt die gesamte Korrespondenz zu bestehenden Verträgen im Namen der R+V. Alle Versicherungsnehmer der Condor werden von uns – entweder direkt oder über Sie – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im August 2024 über die Verschmelzung informiert. Durch die Verschmelzung ergibt sich für Ihre Kunden kein Sonderkündigungsrecht. Die Schadenregulierung wird unverändert fortgeführt.
… Ihre Vermittlervereinbarung/Courtage:
Ihre vertragliche Vereinbarung mit der Condor Allgemeine Versicherungs-AG werden wir aus verwaltungstechnischen Gründen beenden müssen. Hierzu kommen wir gesondert auf Sie zu. Die vereinbarten Courtagesätze bleiben aber für die unter Condor bestehenden Verträge grundsätzlich unverändert.
Neu- und Ersatzgeschäft:
Das Neu- und Ersatzgeschäft in der Sparte Privatkunden unter Condor schließen wir zum 31.12.2023. Ab dem 01.01.2024 eingereichtes Geschäft ist ausschließlich unter R+V möglich. Die Produkte Premium- bzw. Premium Plus werden zum 31.12.2023 geschlossen. Hier ist kein Neu- und Ersatzgeschäft mehr möglich. In der Sparte Unfall ist Condor-Neugeschäft noch bis zum 31.07.2024 möglich.
Vordatiertes Condor-Geschäft wird bis zum 31.12.2023 mit gewünschtem Beginn (spätestens 31.07.2024) policiert. Bei einem späteren Beginn wählen Sie bitte die Produkte der R+V.
Änderungsgeschäft:
Änderungsgeschäft (Änderung eines Vertrages unter Beibehaltung des zugrundeliegenden Tarifes) ist weiterhin möglich, auch für Produkte der Premium- bzw. Premium Plus Linie.
Bestand:
Der Bestand bleibt hinsichtlich Preis und Leistung unverändert. Überall dort, wo Condor bislang in Dokumenten, Schriftstücken, etc. genannt wird, wird der Name mit einer technischen Anpassung am 03.08.2024 durch R+V ersetzt.
HINWEIS R+V CONNECT: Alle Anträge zum Privatkundengeschäft aus dem Jahr 2023 müssen noch im Jahr 2023 als PDF “gedruckt” werden. Mit dem Druck sind die Daten gespeichert und können ab Druckdatum noch bis zu 30 Tagen (auch in 2024) versendet werden.
Neu- und Ersatzgeschäft:
Das Neu- und Ersatzgeschäft in Firmenkunden für Condor schließen wir zum 01.01.2024. Ab dem 01.01.2024 eingereichtes Geschäft ist ausschließlich unter R+V möglich. Ausgenommen hiervon ist das Individualgeschäft. Neu- und Ersatzgeschäft im Individualgeschäft sind noch bis zum 31.07.2024 unter Condor möglich.
Vordatiertes Condor-Geschäft wird bis zum 31.12.2023 mit gewünschtem Beginn (spätestens 31.07.2024) policiert. Bei einem späteren Beginn wählen Sie bitte die Produkte der R+V.
Beim Individualgeschäft sind Erfassung und Vordatierung bis zum 31.07.2024 möglich.
Bestand:
Der Bestand bleibt hinsichtlich Preis und Leistung unverändert. Überall dort, wo Condor bislang in Dokumenten, Schriftstücken, etc. genannt wird, wird der Name mit einer technischen Anpassung am 03.08.2024 durch R+V ersetzt.
HINWEIS R+V CONNECT: Bitte achten Sie darauf, alle Anträge bis zum 31.12.2023 zu versenden, da ab dem 01.01.2024 selbst bei bereits in 2023 gedruckten Anträgen kein Versand mehr möglich ist. Sie können ab dem 01.01.2024 lediglich noch die gespeicherten Daten einsehen.
Weitere Hinweise für von PASCON betreute Makler:
Bestandsgeschäft ab 26.03.24:
Die Bestände und Bestandsbetreuung der Partnerservice Condor GmbH (PASCON) werden an die etablierten Prozesse der R+V angepasst. Die Betreuung findet ab dem 26.03.24 in den Zieleinheiten, insbesondere in den MultiLine-Einheiten für Standardgeschäft, statt. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden im Innendienst als erste Ansprechpartner zur Verfügung:
Nord: G_DBH_FK_Multiline@ruv.de
Mitte: G_DBF_FK_Multiline@ruv.de
Süd: G_DBS_FK_Multiline@ruv.de
Für das wohnungswirtschaftliche Geschäft ist ab dem 26.03.2024 das KompetenzCenter Immobilienwirtschaft zuständig.
G_KC_Sach_Immobilienwirtschaft@ruv.de
Für Fragen zur Zuordnung der Teilbestände stehen Ihnen ab dem 26.03.2024 Ihre Maklerbetreuer gerne zur Verfügung.
Mit dem Makler Ticker vom 10.10.2023 sind alle Makler darüber informiert worden, dass Condor-Kfz-Verträge zum 01.04.2024 auf die KRAVAG-ALLGEMEINE migriert werden können. Anfang November wurden die Zugangsdaten zum Zustimmungsdialog an die betroffenen Makler versendet. Rückmeldungen können bis Ende Dezember gegeben werden. Alle Verträge, die nicht auf die KRAVAG-ALLGEMEINE migriert werden, werden im August 2024 auf die R+V verschmolzen.
Ab dem 01.01.2024 ist das Privat- und Firmenkunden-Geschäft über Vergleicher und den Tarifrechner im Maklerportal für Condor nicht mehr abschließbar. In Kfz bleibt hier das Condor-Geschäft bis zum 15.06.2024 geöffnet.
Für Fragen stehen Ihnen Ihre Maklerbetreuer gerne zur Verfügung.