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Neue Regelung zum VersStG

Umsetzung neuer Regelungen zum Versicherungsteuergesetz (VersStG) – „materieller Versicherungsnehmer“.

Versicherungsnehmer im Sinne des VersStG ist künftig auch der materielle Versicherungsnehmer, also die Person, deren Risiken im In- und Ausland ggf. zusätzlich durch die Versicherung gedeckt werden. Betroffen davon sind alle Versicherungen für fremde Rechnung.

Mit einem Versicherungsvertrag können daher neben dem offensichtlichen Versicherungsnehmer, der den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, weitere Personen versichert sein, die nur für Zwecke der Versicherungsteuer beachtet werden müssen. Dies gilt insbesondere bei Gruppenversicherungsverträgen und bei mitversicherten Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften.

Je nachdem, in welchem Land sich der Sitz der versicherten Unternehmen oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt einzelner versicherter Personen befindet, kann es bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ggf. zu einer Doppelbesteuerung kommen.

Dies betrifft die Firmenkundensparten Agrar, Rechtsschutz, Technische Versicherungen, Transport, Vermögensschadenhaftpflicht und D&O sowie Unfall (Privat- und Firmenkunden).

Potenziell betroffene Bestandskunden erhalten ab November einen Hinweis auf der Beitragsrechnung oder werden von R+V gesondert angeschrieben.

Im Neugeschäft werden die Vertriebssysteme und Antrags-/Angebotsdokumente gemäß den neuen Regelungen angepasst. Hierzu gibt es für die Firmenkundensparten ab dem 04.11.2023 auch eine Anpassung in R+V CONNECT.
 

Weitere Informationen zum Thema Versicherungsteuergesetz finden sie hier sowie auf der Seite:

 

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