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Indexanpassungen und Schaden-BAK

Zum 01.01.2024 finden die Index- und Beitragsanpassungen im Privatkunden- und Firmenkundenbereich statt. Alle Informationen für Sie gesammelt.

Das Statistische Bundesamt hat die aktuellen Wertzuschläge und Indexanpassungsfaktoren für das nächste Jahr bekanntgegeben. Ab dem 01.01.2024 werden der Deckungsumfang und die Prämie an die Preis- und Kostenentwicklung angepasst. 

Diese Anpassungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Versicherungssumme im Schadensfall angemessen ist und keine inflationsbedingte Unterversicherung vorkommt.

Wir informieren Sie über die Anwendung der Beitragsanpassungsklausel (Schaden-BAK), mit der die Verhältnismäßigkeit zwischen Beitrag, nicht absehbarer Schadenlast und Kostenentwicklung ausgeglichen wird.

Ihre Kunden werden rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin mit einem Anschreiben über die Schaden-BAK bzw. mit der Beitragsrechnung über die Indexanpassung informiert. Die ersten Schreiben werden ab Mitte November (Ausnahme Kfz – siehe Newsletter) versendet.

Eine detaillierte Gesamtübersicht aller Index- und Beitragsanpassungen für das Jahr 2024 sowie weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Seiten.

Privatkunden:

Firmenkunden:

Hinweis FK: In Firmenkunden wird es zusätzlich eine BAK in Rechtsschutz geben. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt die notwendige Höhe für die Beitragsanpassung. Dabei legt er Daten zugrunde, die den Rechtsschutzmarkt widerspiegeln. Die Erhöhung ist notwendig, damit die Leistungsverpflichtungen in allen versicherten Schadensfällen erfüllt werden können. 

Alle Informationen zur Kfz BAK 2024 finden Sie hier.
 

Informationen zu weiteren Index- und Beitragsanpassungen finden Sie hier:

 

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