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Wärmepumpen und Balkonkraftwerke

Die Themen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sind in aller Munde und es stellt sich aktuell vermehrt die Frage nach der Absicherung von Wärmepumpen und Balkonkraftwerken bei Firmenkunden.

Balkonkraftwerke

Infolge vermehrter Anfragen zur Versicherbarkeit von Balkonkraftwerken, also Photovoltaik-Modulen für die Produktion von Eigenstrom gemäß DIN VDE V 0100-551-1, in der Gebäudeversicherung im Bereich Firmenkunden, haben wir das Thema eingehend geprüft.

In Absprache mit der Schadenabteilung sowie der Abteilung Privatkunden haben wir in der Abteilung Firmenkunden Sachversicherung festgelegt, dass wir zukünftig keine Deckung mehr für sogenannte Balkonkraftwerke über die oben genannten Verträge anbieten werden.

Die Gründe hierfür liegen in den rechtlichen Grundlagen für den Betrieb, welche im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der vorgenannten DIN sowie den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt sind. Demnach dürfen die Anlagen nur privat und zur Versorgung einer einzigen Wohnung betrieben werden.

Bitte verweisen Sie darauf, dass die Betreiber der Anlagen diese über ihre Hausratversicherung versichern können. Die Abteilung Privatkunden bietet im Rahmen der R+V-PrivatPolice ohne gesonderte Vertragsänderung und Vereinbarung Deckungsschutz für Balkonkraftwerke an.

In der AgrarPolice 4.0 können Balkonkraftwerke unter folgenden Voraussetzungen mitversichert werden:

  • Balkonkraftwerke sind fest mit dem Gebäude z.B. am Balkon verbunden (kein einfaches Aufstellen auf Rasenflächen mit Steckerverbindung).

  • Das Wohngebäude muss in der AgrarPolice 4.0 versichert sein (keine freistehenden Wohngebäude).

  • Die Nutzung des Wohngebäudes muss privat oder zu eigenen Wohnzwecken erfolgen.

  • Die Sachgefahren sind analog dem Hauptrisiko (Wohngebäude) auswählbar.

Wärmepumpen

In den Geschäftsfeldern gewerbliche Immobilienwirtschaft und Wohnungswirtschaft ist eine Wärmepumpenanlage als versicherte Sache über den optional versicherbaren Baustein Gebäudetechnik gedeckt (inklusive z.B. des Diebstahls der freistehenden Einheit).

Für die Geschäftsfelder Industrie, Wohnwirtschaft und gewerbliche Immobilienwirtschaft kann im Gefahrenbaustein „Unbenannte Gefahren“ bzw. „AllRisk“ (Wohnwirtschaft Gefahren EC a, b, U) ohne Beitragszuschlag die nachstehende Deckung vereinbart werden.

In MultiLine steht diese Deckung in der UnternehmensPolice, MedizinerPolice, SachPolice und AgrarPolice 4.0 über das LeistungsPlus-Zertifikat zur Verfügung. Der beitragsfreie Einschluss der Deckung in „Unbenannte Gefahren“ setzt hierbei voraus, dass der Versicherungsschutz zu den „​Benannten Gefahren" (inklusive ECa/b und Elementar – sofern versicherbar) und "Unbenannten Gefahren" in der Police vorhanden ist.

Wir versichern das Abhandenkommen durch Diebstahl oder die böswillige Beschädigung von fest mit dem Gebäude oder fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbundenen, betriebsbereiten Wärmepumpenanlagen bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze.

Es gilt eine Entschädigungsgrenze von 20.000 EUR (15.000 EUR für gewerbliche Immobilienwirtschaft und Wohnungswirtschaft) je Schadenereignis. Es gilt eine Jahreshöchstentschädigung von 50.000 EUR.

Es gilt die Selbstbeteiligung der Gefahr „Unbenannte Gefahren“​.

Bitte informieren Sie Ihre Kunden aktiv über den erweiterten Versicherungsschutz – ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit für die R+V und unsere Kunden!

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