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Vorteile der R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht

Wer andere berät, trägt viel Verantwortung. Mit der R+V-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind Ihre Unternehmenskunden optimal abgesichert.

Dienstleistungsunternehmen, Freiberufler oder Ehrenamtliche: Wer andere berät, trägt eine besondere Verantwortung – und ein großes finanzielles Risiko im Schadensfall. Nutzen Sie diesen wichtigen Fakt als Türöffner für Ihr Kundengespräch. Die Zielgruppe ist groß. U.a. gehören die Werbe- und IT-Branche, Gutachter und Sachverständige, das Heilwesen, die Immobilien- und Wohnungswirtschaft dazu.

Die Zielgruppe für eine R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht auf einen Blick:

Die R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht richtet sich vornehmlich an Kunden, die beruflich oder ehrenamtlich

  • fremde Interessen wahrnehmen,

  • andere beraten,

  • begutachten und prüfen,

  • (Finanz-) Dienstleistungen vermitteln oder

  • das Vermögen oder Eigentum ihrer Kunden verwalten.

Trotz größter Sorgfalt können in all diesen Berufszweigen Fehler passieren. Für Schäden, die daraus entstehen können, haften Ihre Kunden unter Umständen in unbegrenzter Höhe – persönlich und mit dem gesamten Vermögen. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn Fristen übersehen, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden und dadurch echte Vermögensschäden entstehen.

Die besonderen Highlights der R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht sind:

  • Offene Deckung: Die R+V versichert das Berufsbild des Kunden. Zukünftige Änderungen im Berufsbild der Kunden sind automatisch mitversichert.

  • Vorsorgeversicherung: Automatische Mitversicherung komplett neuer Tätigkeiten.

  • Umfassender Abwehrschutz: u.a. bei bestrittener wissentlicher oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bis zu deren rechtskräftiger Feststellung; bei einstweiliger Verfügung, bei Unterlassungsansprüchen oder Widerrufskosten.

  • Reputationsschäden: Kosten für Gegendarstellung und PR-Berater werden übernommen.

U.a. leistet die Vermögensschaden-Haftpflicht noch vieles mehr:

  • Mitversicherung von Datenschutzverstößen und gesetzlichen Geheimhaltungspflichten

  • Die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten ist mitversichert, ebenso Urheberrechtsverletzungen.

  • AGG-Ansprüche Dritter (Auftraggeber, Mandanten oder Klienten)

  • Entscheidungen in Schiedsgerichtsverfahren

  • Mitversicherung persönlicher Inanspruchnahmen von Mitarbeitern

  • Mitversicherung von Fehlern durch eingeschaltete Subunternehmer

  • Für Dritt- und Eigenschäden werden separate Versicherungssummen zur Verfügung gestellt.

  • Keine Selbstbeteiligung: Kostenkontrolle für den Kunden im Leistungsfall

  • Vertragswechselschutz: Übernahme von vorvertraglichen Versicherungsfällen bei Ablauf der Nachmeldefrist des Versicherers

Ein weiteres Highlight ist die LeistungsUpdate-Garantie. Ihre Kunden profitieren im Universalgeschäft automatisch von zukünftigen Bedingungs- und Leistungsverbesserungen.

Weitere Informationen zum Thema Vermögensschaden-Haftpflicht finden Sie hier:

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