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Änderung im Bedingungsmanagement

Die Bedingungs-CD wird ab dem 01.07.2023 eingestellt.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt vor, dass den Kundinnen und Kunden alle vorvertraglichen Informationen vor der Abgabe der Vertragserklärung auszuhändigen sind.

Die Übergabe der Bedingungen per CD-ROM ist heute nicht mehr zeitgemäß, da viele Kundinnen und Kunden in ihren PCs keine CD-ROM mehr abspielen können. Die Nutzung ging deshalb in den letzten Jahren kontinuierlich zurück, so dass dieser Produktions-Prozess für die wenigen Exemplare immer teurer wurde. Daher wird der Prozess entsprechend geändert und die Produktion der Bedingungs-CD zum 01.07.2023 eingestellt.

Die Versicherungsbedingungen können durch den Makler per E-Mail verschickt werden, sofern nicht der Kunde durch eine schriftliche Erklärung (Verzichtserklärung vorvertragliche Information) auf diese Informationen vor Abgabe der Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet. Neben den Versicherungs-Bedingungen sind auch zukünftig alle weiteren vorvertraglichen Informationen nach § 7 VVG dem Kunden form- und fristgerecht vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden zur Verfügung zu stellen.

  • Sowohl die aktuellen Bedingungen als auch ältere Versionen der Verbraucherinformationen finden Sie im Maklerportal unter „Verbraucherinformationen und Bedingungen“ zum Download.

Da Interessenten die Bedingungen „aktiv verschafft und in Textform überreicht“ werden müssen, reicht eine ausschließliche Bereitstellung im Internet rechtlich nicht aus.

Weitere Informationen zum Thema Versicherungsbedingungen finden sie auf diesen Seiten:

 

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