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Beitragsanpassung in der BHV

Zum 01.07.2023 werden die Haftpflichtbeiträge im Firmenkundengeschäft angepasst.

In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung werden regelmäßig die durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Haftpflicht-Versicherer von einem unabhängigen Treuhänder ermittelt und den Schadenaufwendungen des Vorjahres gegenübergestellt. Im Kalenderjahr 2022 haben sich die Schadenaufwendungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem Kalenderjahr 2021 um 9,2 % erhöht. Unter Berücksichtigung der Berechnungsmethoden nach § 8 III, Nr. 3 AHB bzw. Ziffer 15 AHB, insbesondere der Abrundungsverpflichtung, ergibt sich im Rahmen der Beitragsangleichung mithin eine Beitragserhöhung von 5 % zum 01.07.2023. Bei Verträgen, die nach Bausumme, Umsatz- oder Lohnsumme berechnet werden, wird nur der Mindestbeitrag angeglichen.

Sie gilt für Ihre Bestandskunden mit Haftpflichtverträgen ab der nächsten Hauptfälligkeit.

Unser Tipp bei Umstellungen von Bestandsverträgen: Nutzen Sie die Vielfalt des Produktangebotes und sichern Sie Ihre Bestandsverträge und Beiträge durch Mehrleistungen, z.B. im Rahmen der Haftpflicht All Inclusive Police (HAI).

Nähere Informationen zur Haftpflichtversicherung finden Sie im Maklerportal auf der Seite:

 

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